Waffen-Baupläne für 3D-Drucker nicht von der Verfassung geschützt

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In der Rechtssache “Defense Distributed gegen das US Außenministerium” entschied der Fifth Circuit Court of Appeals in den USA, dass die Verbreitung von 3D-Druckdaten für Waffen, also Waffen-Baupläne, nicht durch die amerikanische Verfassung geschützt sei.

Amerika und seine Waffen: wie jeder weiß, gehört das amerikanische Waffen-Recht zu einem der lockersten der Welt. Die Amerikaner nehmen ihr Recht, Waffen zu tragen, sehr ernst. Sie stützen dies sowohl auf den „National Firearms Act“ (1934) als auch auf den „Gun Control Act“ (1968) und natürlich auf den umstrittenen 2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten („Second Amendment“) aus dem Jahr 1791. Wenig überraschend ist daher, dass die 2012 gegründete Organisation Defense Distributed versucht, sich bei der Verbreitung der Waffen-Baupläne für 3D-Drucker auf das Waffenrecht und auf die Redefreiheit („First Amendment“) zu berufen.

Erfinder der Waffen-Baupläne beruft sich auf Verfassung

Gründer und Sprecher von Defense Distributed ist Cody Rutledge Wilson (28). Der ehemalige Jurastudent betreibt die in Texas ansässige Organisation mit dem Ziel, frei verfügbare Waffen-Baupläne für den 3D-Drucker zu planen und zu verbreiten. 2013 ist es Defense Distributed gelungen, eine funktionsfähige Schusswaffe mit einem 3D-Drucker herzustellen. Der Drucker-Hersteller Stratasys, Inc kündigte daraufhin aus Image-Gründen seinen Drucker-Leasingvertrag mit Wilson. Dieser ließ sich davon jedoch nicht beeindrucken. Die Behörden erteilten dem Jurastudent sogar eine Universal-Waffenlizenz, mit der es ihm gestattet ist, seine Waffen-Komponenten herzustellen und zu vertreiben.

Defense Distributed gab ihrer ersten gedruckten Pistole den Namen “Liberator” (“Befreier”). Der online frei verfügbare Bauplan wurde in kürzester Zeit über 100.000 Mal heruntergeladen. Wenig später musste Wilson die Baupläne jedoch wieder von seiner Webseite löschen, da das US-Außenministerium ihm vorgeworfen hatte, durch die Veröffentlichung Waffen-Exportvorschriften („International Traffic in Arms Regulations“) zu verletzen.

Nationales Sicherheitsinteresse betroffen

Cody Wilson zog daraufhin vor Gericht. Er sah sich in seiner Redefreiheit und seinem Recht, eine Waffe zu tragen, verletzt. Allerdings entschied der Fifth Circuit Court of Appeals, dass die vom US-Außenministerium angeführten nationalen Sicherheitsinteressen schwere wiegen als Wilsons Rechte.

„In a 2-1 decision, the 5th Circuit Court of Appeals was not persuaded that Defense Distributed’s right to free speech under the First Amendment outweighs national security concerns. […] because the State Department has asserted a very strong public interest in national defense and national security. Indeed, the State Department’s stated interest in preventing foreign nationals—including all manner of enemies of this country—from obtaining technical data on how to produce weapons and weapon parts is not merely tangentially related to national defense and national security; it lies squarely within that interest.“

Aus deutscher Perspektive ist das ein außergewöhnlich vernünftiges Urteil. Allein im Zeitraum von 1968 bis 2015 starben 1.516.863 US-Bürger durch Schusswaffengebrauch. Das sind mehr Todesopfer als es amerikanische Opfer in allen Kriegen gab, an denen Amerika jemals beteiligt war. Cody Wilson wurde daraufhin von der Zeitschrift Wired zu einem der 15 gefährlichsten Menschen der Welt gewählt.


Fundstelle: https://www.heise.de/
Fundstelle: http://arstechnica.com/

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