70-Jährige Aktivistin für das Übersprühen von Hassparolen verurteilt

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Die Aktivistin Irmela Mensah-Schramm entfernt seit über 30 Jahren in ganz Deutschland Hassparolen. Für das Übersprühen eines Anti-Merkel-Graffito mit pinker Farbe wurde sie nun vom Amtsgericht Tiergarten (Berlin) verurteilt.

Irmela Mensah-Schramm sieht sich selbst als Aktivistin gegen Hassparolen aller Art und Putzfrau der Nation. Die 70-Jährige Rentnerin reist seit ca. 30 Jahren quer durch Deutschland und schrubbt Hakenkreuze von Wänden, kratzt Nazi-Aufkleber von Bushaltestellen und Übersprüht Hetze gegen Flüchtlinge. Die ehemalige Erzieherin möchte ein gutes Vorbild sein. Wo der Staat seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, wird sie aktiv. „Es gibt zwei Möglichkeiten: die Ordnungskräfte so lange zu nerven, bis sie tätig werden. Wenn sie nicht tätig werden, dann mache ich das wieder, übermale ich es“, meint die 70-Jährige. Zu ihren Arbeitsutensilien gehören ein Ceranfeld-Schaber, ein Nagellackentferner und eine Dose Farbspray. Diese trägt Irmela Mensah-Schramm in einem weißen Stoffbeutel bei sich, auf den sie den Spruch „Wer von Asylflut redet, hat Ebbe im Gehirn“ geschrieben hat.

Die Aktivistin lässt sich nicht unterkriegen

Als die Rentnerin im Mai ein Graffito in Zehlendorf übermalte, schaltete sich die Justiz ein. Frau Mensah-Schramm hatte die Botschaft „Merkel muss weg!“ in einer Unterführung entdeckt und diese mit pinker Sprühfarbe abgeändert. Aus der Hassparole wurde: „Merke: Hass weg!“. Den Spruch verschönerte die Rentnerin mit zwei pinken Herzchen.

Die Staatsanwaltschaft sieht darin den Straftatbestand der Sachbeschädigung als erfüllt an. Zur Begründung wurde angeführt, dass die Buchstaben teils größer seien als die der Hassparole und dass die Rentnerin die auffällige Farbe pink verwendet hätte. Die Aktivistin musste sich deswegen vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Obwohl der Richter den Fall am liebsten wegen geringer Schuld eingestellt hätte, pochte die Staatsanwältin auf eine Verurteilung. Die Entscheidung des Richters: Falls die Rentnerin eine solche Aktion innerhalb eines Jahres wiederholt, droht ihr eine Geldstrafe von 1800 Euro. Die Staatsanwältin empfiehlt Irmela Mensah-Schramm in Zukunft auf eine andere Art der Meinungsäußerung zurückzugreifen.

Update: Landgericht hebt Entscheidung auf

Die Vernunft hat gesiegt: Die Verkehrsverwaltung hat – nun politisch unter grüner Führung – den Strafantrag gegen Mensah-Schramm zurückgezogen. Die Staatsanwaltschaft verneinte daraufhin das “besondere öffentliche Interesse” an der Verfolgung der Straftat. Das Verfahren wurde deswegen vom Landgericht Berlin am 14. Juni 2017 eingestellt.

Ende gut, alles gut? Von wegen! Auch andere Gerichte machen unserer Graffiti-Heldin das Leben schwer. 2018 übersprühte Irmela Mensah-Schramm in Eisenach erneut einen NS-Schriftzu mit einem Herz. Im Oktober 2019 wurde sie deswegen vom Amtsgericht Eisenach wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 1.050 Euro verurteilt. Im März 2020 wurde sie in der Revision vom Thüringer Oberlandesgericht freigesprochen.

Die 70-Jährige, die 1994 die Bundesverdienstmedaille erhalten und 2015 mit dem Göttinger Friedenspreis ausgezeichnet wurde, kündigte an, in Berufung zu gehen. Außerdem will sie auch in Zukunft mit ihren Aktionen weitermachen.


Entscheidung: AG Berlin-Tiergarten, Urt. v. 05.10.2016, Az. 277 Cs 312/16
Entscheidung: LG Berlin, Urt. v. 14.06.2017, Az. 571 Ns 6/17 
Fundstelle: http://www.deutschlandfunk.de/

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