Köln: Seifenblasen-Verbot in der Fußgängerzone?

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Große, schillernde Seifenblasen, die durch die Fußgängerzone schweben, verzückte Eltern und ihre Kinder, die den Blasen hinterherlaufen, um sie mit dem Finger zerplatzen zu lassen. Das soll in Köln nun der Vergangenheit angehören. Wer dort in den Öffentlichkeit Seifenblasen pustet, dem droht laut Stadtordnung ein Bußgeld von bis zu 510 Euro.

Gemäß § 3 der Kölner Stadtordnung ist die Verunreinigung von öffentlichen Flächen verboten. Hierzu gehört insbesondere das Wegwerfen von Abfällen und das Ausspucken von Kaugummi. Auch das Beschmieren und Besprühen von öffentlichen Anlagen sowie das Anbringen von Werbung jeglicher Art ist verboten.

(1) Im Geltungsbereich dieser Verordnung sind jegliche Verunreinigungen verboten. Dies gilt insbesondere für das Wegwerfen von Abfällen (z. B. Verpackungen, Pappteller, Getränkebecher, Papier, Zigarettenkippen, Lebensmittelreste) sowie für das Spucken oder das Ausspucken von Kaugummi.

(2) Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist das unbefugte Lagern von Abfällen, Unrat oder sonstigen Gegenständen verboten.

(3) Es ist nicht gestattet, die in § 1 bezeichneten Flächen, öffentlichen Anlagen und Einrichtungen sowie private Grundstücke einschließlich ihrer baulichen Anlagen, soweit diese von der Straße einsehbar sind, unbefugt zu beschreiben, zu bekleben, zu besprühen, zu beschmieren sowie zu bemalen oder dies zu veranlassen. Dieses Verbot gilt auch für das Anbringen von Werbung aller Art, wie z. B. Plakate, Suchanzeigen etc. (Wildplakatierung).

Seifenblasen verunreinigen Fußgängerzonen

Grundsätzlich kann man die Bemühungen der Stadt, ein sauberes und ordentliches Stadtbild zu erhalten, nachvollziehen. Jeder, der schon einmal einen Kaugummi am Schuh kleben hatte, wird auch dieses Verbot nachvollziehen können. Die Begründung für das Seifenblasen-Verbot hört sich jedoch eher kleinlich an:

Die Seifenlauge enthalte Spühlmittel und dieses schädige die Umwelt. Sowohl beim Platzen der Seifenblasen als auch beim Schöpfen der Flüssigkeit aus dem Behälter gelange Seifenlauge auf das Straßenpflaster und den Rasen. Dies stelle eine „Verunreinigung der öffentlichen Fläche“ im Sinne des § 3 der Stadtordnung dar. Außerdem würden professionelle Seifen-Künstler eine „Belästigung der Allgemeinheit“ darstellen. Für die Fußgänger bestünde zudem „akute Rutschgefahr“.

Ob die Menge der Chemikalien in der Lauge wirklich geeignet ist, die Umwelt nachhaltig zu gefährden, ist jedoch eher fragwürdig. Fakt ist, dass es bisher keine Beschwerden über die Seifenblasen-Künstler gab, die bereits fest zum Stadtbild dazugehören und bisher unter anderem am Weltkindertag regelmäßig aufgetreten sind.

Mehrere hundert Kölner haben am Sonntagnachmittag vor dem Dom in einer Flashmob-Aktion Seifenblasen in die Luft gepustet, um gegen das Verbot zu demonstrieren. Das Ordnungsamt ließ daraufhin klarstellen, dass Seifenblasen nicht per se verboten seien, professionelle Künstler müssten sich jedoch an gewisse Vorgaben halten.


Fundstelle: https://www.ksta.de/

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