Rekordverdächtig: 33 Jahre vor Gericht – und kein Ende in Sicht!

Die beiden Enkel von Heinrich Faßbender, der 1935 die ARAG-Versicherung gründete, streiten sich seit 1983 vor Gericht um dessen Millionenerbe.

ARAG ist der größte Deutsche Versicherungskonzern in Familienbesitz und gehört mit 6,6 Millionen Policen im Jahr 2015 zu den drei größten Rechtsschutzversicherern weltweit. Das Unternehmen beschäftigt ca. 3.800 Mitarbeiter und verbuchte letztes Jahr einen Umsatz von 1,72 Milliarden Euro. Hauptsitz des in insgesamt 17 Ländern aktiven Unternehmens ist Düsseldorf.

Seit 33 Jahren findet vor dem Landgericht Düsseldorf nun der Prozess zwischen den beiden Enkeln des ARAG-Gründers statt und noch immer ist kein Ende in Sicht. Als der Sohn des Firmengründers Dr. Walter Faßbender 1972 starb, erbte wiederum dessen Sohn Paul-Otto Faßbender die Anteile am Unternehmen. Seit 1998 ist der Mehrheitsaktionär des ARAG-Konzerns.

Klage 1983 vor Gericht eingereicht

Bereits im Jahr 1983 wurde Paul-Otto Faßbender (70) von seiner eigenen Schwester Petra (66) verklagt. Grund war das Testament, in dem Paul-Otto die Anteile am Konzern vermacht wurden, während seine kleine Schwester lediglich eine finanzielle Abfindung erhalten sollte. Diese hängt vom Wert des Unternehmens ab, welcher sich nach der Rendite des Eigenkapitals bemisst.

Nachdem der Prozess 5 Jahre lang geruht hatte, kam diese Woche endlich ein vor sieben Jahren beauftragter Gutachter zu Wort. Dieser sollte sich zum Wert des Unternehmens äußern, um die Höhe des Ausgleichsanspruchs bestimmen zu können. Da das Unternehmen in den 70ern nur wenige Millionen wert gewesen sein soll, will Paul-Otto lediglich 7 Millionen Euro Abfindung zahlen. Seine Schwester bleibt jedoch hart und verlangt weiterhin 15 Millionen.

Problematisch ist unter anderem, dass es bereits 1989 einen Beweisbeschluss gab. Seitdem wurden immer weitere Ergänzungsgutachten eingeholt. Inzwischen seien sogar einige Prozessbeteiligte verstorben, erklärte Gerichtssprecherin Dr. Elisabeth Stöve. Wann der Prozess zu Ende sein wird, ist noch nicht abzusehen. Anfang Februar werde es eine Entscheidung des Gericht geben. Allerdings ist noch nicht klar, ob dabei ein Urteil ausgesprochen werde oder es lediglich zu einem weiteren Beweisbeschluss komme.

Update: Urteil nach 34 Jahren!

Am 05. April 2017 hat das Landgericht Düsseldorf nach 34 Jahren endlich ein Urteil im Rechtsstreit um das ARAG-Erbe gefällt. Die Richter urteilten, dass ARAG-Chef Paul-Otto Faß­ben­der sei­ner Schwes­ter rund 3,5 Mil­lio­nen Euro als Aus­gleich zah­len muss. Diese muss allerdings gleichzeitig rund 70% der Verfahrenskosten übernehmen. Ein Grund zur Freude dürfte das Urteil für die Tochter von Paul-Otto Faßbender deswegen nicht sein. Auch, weil ihr im Verlaufe des Rechtsstreits eine Vergleichszahlung in Höhe von 10 Millionen Euro angeboten worden waren, die sie abgelehnt hatte. Sie legte deswegen auch direkt Berufung zum OLG Düsseldorf ein. Der Prozess geht also in zweiter Instanz weiter.


Fundstelle: http://www.n24.de/
Fundstelle: http://www.express.de/

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