Richterin lässt Sechsjährige aus dem Gerichtssaal werfen

Weil der Anwalt Stephan Lucas (44) seine Tochter (6) mit zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht München gebracht hatte, sah sich die vorsitzende Richterin gezwungen, das kleine Mädchen aus dem Gerichtssaal zu verweisen.

Der aus dem TV bekannte Strafverteidiger hatte seine sechsjährige Tochter Olya diese Woche zu einem Termin vor dem AG München mitgebracht. Weder seine Frau noch die Babysitterin hätten Zeit gehabt, auf das kleine Mädchen aufzupassen. Bei der Verhandlung in Saal A225 des Amtsgerichts ging es um den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, Dritten eine giftige Kräutermischung in Joints verabreicht zu haben. Es waren keine Zeugen geladen. Der Angeklagte hatte keine Einwände gegen die Anwesenheit des Mädchens.

Die zuständige Richterin Dr. Ines Tauscher (43) jedoch schon. Sie lies die Sechsjährige weinend von Justizbeamten aus dem Saal werfen. Die Verhandlung wurde für 20 Minuten unterbrochen, um Anwalt Stephan Lucas die Möglichkeit zu geben, sich um eine anderweitige Betreuung der Kleinen zu kümmern. Wie dies möglich sein soll, wenn weder Familienmitglieder noch die Babysitterin Zeit haben, blieb offen. Letztendlich ist der Gerichtstermin ausgefallen, was für beide Seiten ärgerlich ist.

Vater des Mädchens entsetzt!

Lucas äußerte sich gegenüber der BILD folgendermaßen: „Ich konnte es verantworten, Olya mitzunehmen. Es lief auf ein Rechtsgespräch hinaus, ich hatte Malzeug für sie dabei. Ich hätte auch nicht darauf bestanden, dass sie neben mir sitzt. Als aber Frau Richterin lautstark los polterte, hab ich sie in den Arm genommen.“ Olya sei verängstigt gewesen und hätte nicht verstanden, wieso ihr Vater wegen ihr so harsch zurechtgewiesen wurde. Angeblich wolle Richterin Tauscher wegen des Vorfalls die Anwaltskammer und das Jugendamt einschalten. Die BILD betitelte die Richterin daraufhin als “Richterin HERZLOS”.

Das online Magazin Legal Tribune Online (LTO) hingegen versucht das Verhalten von Richterin Dr. Ines Tauscher in ihrem Artikel zu rechtfertigen. Die Sprecherin des Amtsgerichts – Monika Andreß – meint, man habe dem Anwalt die Möglichkeit gegeben, eine anderweitige Betreuung für seine Tochter zu organisieren. Außerdem sei allen Anwesenden bekannt, dass „Kinder grundsätzlich nicht als Zuhörer an Gerichtsverhandlungen teilnehmen. Nach § 175 I GVG kann der Zutritt zu öffentlichen Verhandlungen ‘unerwachsenen’ Personen versagt werden. Die fehlende erforderliche Reife von Kindern befähigt sie nicht zur ernsthaften Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung.“

Kindswohlgefährdung im Gerichtssaal?

Insbesondere in Strafsachen könne laut Frau Andreß eine Gefährdung des Kindeswohls nicht ausgeschlossen werden. Soweit dennoch Eltern ihre Kinder an Verhandlungen teilnehmen lassen wollen, ist es Aufgabe des zuständigen Richters, im Rahmen seiner sitzungspolizeilichen Befugnisse darüber zu entscheiden, ob ein Kind während des Gerichtsrozesses anwesend sein darf. Außerdem weist sie auf die Belange der Verfahrensbeteiligten hin. „Die Angeklagten, die Anspruch auf ein faires Verfahren haben, sind bei einer solchen Entscheidung zu beachten. Ein Angeklagter erwartet, dass sein Verteidiger sich als Organ der Rechtspflege voll und ganz der Aufgabe widmet, ihn im Prozess zu unterstützen.”

Der zuständigen Richterin steht also durchaus ein Ermessensspielraum zu. Ob eine Sechsjährige der Verhandlung überhaupt folgen könnte und versteht, was ein Joint ist, bleibt fraglich. Auch kann wohl nicht endgültig geklärt werden, ob die reine Anwesenheit einer im Hintergrund malenden Sechsjährigen die Belange der Verfahrensbeteiligten beeinträchtigt. Der Angeklagte selbst hatte Olyas Anwesenheit jedenfalls zugestimmt.


Fundstelle: https://www.haufe.de/
Fundstelle: https://www.lto.de/

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