Tattoo-Uhr tickt falsch: Tattoo-Studio verklagt

-Werbung-spot_imgspot_img

Der Klassiker: Ein Mann wollte sich eine Erinnerung an seinen Sohn eintätowieren lassen. Doch der Tätowieren macht beim Tattoo einen Fehler und sein Kunde verklagt ihn vor Gericht.

Ein 26-Jähriger Vater wollte sich zur Erinnerung ein Tattoo mit der Geburtszeit seines Kindes stechen lassen. Um genau 11.14 Uhr war sein Sohn im März 2009 auf die Welt gekommen. Ein Tattoo-Studio in Bornheim (NRW) wurde im August 2015 beauftragt, die Tätowierung in Form einer alten Taschenuhr mit römischen Ziffern auf den Handrücken des Kunden zu tätowieren. Aus 11.14 Uhr wurde dabei versehentlich 11.09 Uhr.

Tattoo unsauber, schief und verlaufen!

Fünf Minuten zu früh! Der Vater traute seinen Augen nicht und verklagte das Tattoo-Studio wegen des Fehlers. Die falsche Uhrzeit stünde nun für alle Ewigkeit und gut sichtbar auf seiner Hand. Der Kläger trug auch vor, „das Tattoo sei unsauber, schief und verlaufen“, so Amtsgerichtschefin Birgit Niepmann, deren Kollege Sebastian Landwehr den Fall verhandelte. Das Tattoo-Studio soll die Entfernung der Körperkunst per Laser bezahlen. Außerdem fordert der Kläger Schmerzensgeld. Insgesamt belaufe sich der entstandene Schaden auf 3.500 Euro.

Die Inhaberin des Tattoo-Studios ist jedoch der Meinung, dass der 26-Jährige selbst schuld an dem Debakel sei. Die Tätowierung sei einmal auf Papier gezeichnet und dann auch noch auf der Haut vorgemalt worden, bevor die Tinte eingestochen wurde. Der Kunde selbst habe den Fehler dabei nicht bemerkt. Zunächst hatte den jungen Vater die falsche Uhrzeit wohl auch nicht gestört. Erst mehrerer Tage nach dem Stechen kam er wieder in den Laden und wollte wegen des Fehlers 500 € sowie eine gratis Tätowierung. Da Studio war auf diese Forderung nicht eingegangen.

Das Bonner Amtsgericht entschied, dass die falsche Uhrzeit einen deutlichen Mangel darstellt. Eine Fotografie über die Vorzeichnung mit Kugelschreiber, das sogenannte „stencil“, dokumentiert , dass die Zeiger – kurz vor der endgültigen Tätowierung – auf der richtigen Uhrzeit standen. Um weitere Kosten zu sparen, einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Das Tattoo-Studio muss 1.500 Euro an den Familienvater zahlen. Zuvor legte der Kläger, dem das Gericht unterstellte, er hätte mit der Geburtsminute des Sohnes geschummelt, das Familienstammbuch vor.


Fundstelle: http://www.general-anzeiger-bonn.de/

-Werbung-

Ähnliche Artikel

Social Media

6,795FollowerFolgen
2,166FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-spot_img
-Werbung-

Letzte Artikel