AG Meißen: Scheintoter im Gerichtssaal

Ein 65-Jährige Angeklagter aus Taubenheim verfolgt seine Gerichtsverhandlung völlig regungslos. Er bewegt sich nicht, spricht nicht und Polizisten tragen ihn in und aus dem Gerichtssaal. Ein Scheintoter vor Gerichtl!

Weil er Polizeibeamte angriff, wurde der Mann schon im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Meißen zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt, die er nicht bezahlen wollte. Am 18. Januar 2016 versuchten daraufhin zwei Polizisten den 65-Jährigen in Haft zu nehmen, damit dieser seine Geldstrafe „absitzt“. Schon damals ignorierte der Mann die Anweisungen der Polizisten und verweigerte jegliche Kooperation. „Als wir ihm den Vollstreckungshaftbefehl zeigten und sagten, dass wir ihn jetzt mitnehmen, ließ er sich zu Boden fallen und blieb regungslos liegen“, meint einer der am Einsatz beteiligten Beamten.

Als ein Freund des Mannes die Geldstrafe bezahlen möchte, wirft der Taubenheimer den Polizisten das Geld mit den Worten „Verpisst Euch!“ vor die Füße. Die Beamten dürfen das Geld jedoch nicht annehmen. Sie tragen den Mann ins Polizeiauto und fahren ihn auf das Polizeirevier in Meißen. Hier wehrt er sich wiederum heftig, schlägt um sich, beißt, spuckt und verletzt einen der Beamten. Weil er die Geldstrafe nicht bezahlt hat, muss der 65-Jährige daraufhin zwei Monate in Dresden in einem Gefängnis verbringen.

Scheintoter zu Haftstrafe verurteilt

Die aktuelle Verhandlung vor dem Amtsgericht Meißen erweist sich als dementsprechend schwierig. „Ich mache das schon eine Weile, aber dass sich jemand vor Gericht scheintot stellt, habe ich noch nicht erlebt“, äußert sich Staatsanwältin Yvonne Birke. Weil der Angeklagte keinerlei Lehren aus der letzten Verurteilung und aus der neuen Anklage gezogen habe, fordert sie eine Haftstrafe von vier Monaten ohne Bewährung. Auch Amtsrichterin Ute Wehner macht ihren Job schon mehr als drei Jahrzehnte und hat so einen Fall noch nie erlebt. Sie verurteilt den Angeklagten  wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung zu der geforderten Haftstrafe von vier Monaten ohne Bewährung.

Nach der Verhandlung muss der 65-Jhrige von Beamten aus dem Gerichtssaal getragen werden. Wie ein Scheintoter. Vorsichtshalber ruft der Richter auch einen Rettungswagen.. Obwohl der Verurteilte gegenüber den Sanitätern plötzlich seine Sprache wiederfindet und nach Hause möchtet, bringen diese ihn zur Beobachtung in ein Krankenhaus. Der 65-Jährige hatte sehr hohen Blutdruck, was wohl kein Wunder ist, wenn man gerade zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.


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