Thailands Kronprinz und die Steuern in Bayern

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Eine Besonderheit des deutschen Rechts könnte dem Freistaat Bayern bis zu drei Milliarden Euro vom thailändischen Kronprinz Maha Vajiralongkorn einbringen.

Am 13. Oktober verstarb Thailands Monarch nach 70-jähriger Regentschaft im Alter von 88 Jahren. Der 1927 in Cambridge (USA) geborene Bhumibol Adulyadej war das seinerzeit am längsten amtierende Staatsoberhaupt der Welt. Sein einziger Sohn Maha Vajiralongkorn (64) ist Eigentümer zweier Villen in Tutzing (Grundstück: 5600 Quadratmeter, Wohnfläche: 1500 Quadratmeter) und Feldafing am Starnberger See.

Der Kronprinz soll sich regelmäßig in München aufhalten. Er geht dort gerne einkaufen und lies sich dort auch schon medizinisch behandeln. Bereits 2011 geriet Maha Vajiralongkorn in die Schlagzeilen der deutschen Presse, als seine Boeing 737 auf dem Münchner Flughafen gepfändet wurde. Grund dafür waren Forderungen in Höhe von rund 36 Millionen Euro für eine – von einer deutschen Firma gebauten – Stadtautobahn in Bangkok. Der 64-Jährige war 2016 unter anderem deswegen aufgefallen, weil er mit bauchfreiem Top, Hüftjeans und Traveller-Sandalen auf dem Münchner Flugplatz gelandet war. Mit dabei war auch der Pudel des Kronprinzen, der auf den Namen „Foo Foo“ hört.

Kronprinz hat Wohnsitz in Bayern

Da der Kronprinz einen Wohnsitz im Bundesland Bayern hat, soll er auch dort erbschaftssteuerpflichtig sein. Diese Einschätzung teilt auch Daniel Lehmann, Partner der Großkanzlei Baker Tilly Roelfs mit Sitz in München. Im Jahr 2015 nahm der Freistaat Bayern insgesamt „nur“ 1,3 Milliarden Euro durch die Erbschaftssteuer ein. Würde man das an Prinz Maha Vajiralongkorn vererbte Vermögen auf nur zehn Milliarden Euro ansetzen, könnte Bayern 30 Prozent davon einkassieren, also drei Milliarden Euro. Das royale Gesamtvermögen wird auf etwa 40 Milliarden US-Dollar geschätzt.

Das bayrische Finanzministerium teilte auf Anfrage des Manager-Magazins mit, es könne keine konkreten Auskünfte zum Fall geben. Bei einem Wohnsitz im Inland gelte jedoch “die unbeschränkte Steuerpflicht”. Das zuständige Finanzamt müsste auf seinem Formular vermutlich aber zuerst das Namensfeld vergrößern. Denn Maha Vajiralongkorn heißt mit vollständigem Namen Somdet Phra Boromma-Orasathirat Chao Fa Maha Vajiralongkorn Sayam Makut Ratchakuman.

Ein Schlupfloch für den 64-Jährigen könnte das “Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen” vom 18. April 1961 sein. In Artikel 25 ist geregelt:

„Der Entsendestaat und der Missionschef sind hinsichtlich der in ihrem Eigentum stehenden und der von ihnen gemieteten bzw. gepachteten Räumlichkeiten der Mission von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Steuern oder sonstigen Abgaben befreit, soweit diese nicht als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden.”.

Artikel 39 lautet: “Der Diplomat ist von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben befreit”. Allerdings war  Maha Vajiralongkorn bisher nie als Diplomat in Bayern unterwegs.


Fundstelle: http://www.faz.net/
Fundstelle: http://www.manager-magazin.de/

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