Sofa zerbricht unter 338 Kilo Körpergewicht: Schadensersatz

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Weil ein neu gekauftes Sofa unter der Last eines Ehepaares zusammenbrach, verlangten die Eheleute von einem Möbelhaus die Rückabwicklung des Kaufvertrags und eine Nutzungsentschädigung.

Die Eheleute brachten zum Zeitpunkt des Geschehens gemeinsam 338 kg auf die Waage. Er wog im Sommer vor zwei Jahren 180 kg. Sie schaffte es zum Zeitpunkt des Kaufes auf 158 kg. Gemeinsam fuhr das Ehepaar in ein Möbelhaus im Bonner Umland, um sein Traum-Sofa zu kaufen. In einem Möbelhaus in Bornheim wurden sie schließlich fündig. Sie erstanden eine Polstergarnitur für 3500 Euro. Beim Kauf hatte das Ehepaar extra betont, aufgrund ihres Körpergewichts ein “besonders solides Modell” zu benötigen. Ihnen wurde ein Exemplar der Marke Oelsa empfohlen. Die Garnituren des mehr als 100 Jahre alten Traditionshauses seien laut der Verkäuferin besonders robust.

Klassischer Gebrauchsschaden?

Doch schon in den ersten Wochen sackte die Sitzfläche des angeblich stabilen und hochwertigen Zweisitzers ab. Das Möbelhaus schickte auf die Beschwerde hin Monteure, die alles wieder richteten. Die Freude an der Reparatur währte nicht lange. Im April und im Juni 2015 sackten auch die restlichen Sitzflächen des Sofas ab. Die Eheleute wollten daraufhin vom Kaufvertrag zurücktreten. Sie verlangten die komplette Rückabwicklung des Kaufes und forderten ihr Geld zurück. Außerdem wollten sie eine Nutzungsentschädigung von 350 €, also 10 % des Kaufpreises.

Das Möbelhaus weigerte sich zu zahlen. Das Absacken der Sitzfläche sei ein “klassischer Gebrauchsschaden”. Das Pärchen hätte den  Schaden alleine zu verantworten hätte, weil “das Sofa ihr Gewicht nicht tragen konnte“, Bei seinem solchen Massengeschäft sei eine individuelle Beratung über technische Eigenschaften aller Polstergarnituren außerdem nicht möglich.

Der zuständige Richter am Amtsgericht Bonn sah das etwas anders: “Es dürfte nicht zu übersehen gewesen sein, dass die zukünftigen Benutzer der Polstergarnitur schwergewichtig sind.” Das Möbelhaus habe dem Ehepaar ein Möbelstück verkauft, das sie nicht dauerhaft nutzen könnten. Letztendlich einigte man sich vor Gericht auf einen Vergleich. Das Ehepaar soll 2000 € Entschädigung enthalten. Das Möbelhaus verzichtete auf die Rückgabe der beschädigten Polstergarnitur.


Fundstelle: http://www.lto.de/
Fundstelle: http://www.express.de/

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