Gefangene mit Musik von Bon Jovi gefoltert

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Die Schweizer Polizei soll Arrestzellen im Zürcher Hauptbahnhof mit lauter Rockmusik – unter anderem von Bon Jovi – beschallt und so die dort einsitzenden Gefangenen gefoltert haben.

Bereits 2014 wurde bekannt, dass die Verhörmethoden des US-Geheimdienstes CIA noch brutaler waren, als angenommen. Dem „Torture Report“ des US-Senats ließen sich unter anderem 13 sogenannte „erweiterte Verhörtechniken“ entnehmen. Zu diesen gehörte unter anderem, dass Terrorverdächtigen mit lauter Musik gequält und in den Wahnsinn getrieben wurden. Für die Tortur hatte man Songs wie “Hit Me Baby One More Time” von Britney Spears, “Enter the Sandman” von Metallica, “March of the Pigs” von Nine Inch Nails bis hin zu “We Will Rock You” von Queen oder gar die Titelmusik der “Sesamstraße” verwendet.

Jailhouse Rock und Bon Jovi

Eine ähnliche Musik-Folter soll jetzt auch in den Züricher Arrestzellen am Hauptbahnhof stattgefunden haben. Auf diese Praxis wurde der Strafverteidiger Simon Epprecht aufmerksam, als er im Juni 2016 den dortigen Posten der Kantonspolizei besuchte. Schon im Flur vor der Zelle seines Mandanten schallte ihm lautstark Musik von Bon Jovi entgegen.

Anscheinend wollten die Polizisten mit der lauten Musik verhindern, dass die Gefangenen sich verbal untereinander verständigen konnten. Da die Zellen alle direkt nebeneinander liegen würden, gäbe es keine andere Möglichkeit zur „Verhinderung der Verdunkelungsgefahr“. Die Einsitzenden würden sonst Fluchtpläne schmieden und ihre Aussagen miteinander absprechen.

Verteidiger Epprecht meint dazu: „Ich habe Verständnis dafür, dass die Polizisten nach Lösungen suchen, um ihre Arbeit zu erledigen. Es kann aber nicht sein, dass sie sich zu solchen Maßnahmen gezwungen sähen. Insbesondere, weil mein Mandant mitten in der Nacht verhaftet wurde. Es muss in einer Stadt wie Zürich möglich sein, Häftlinge anders voneinander abzutrennen als mit lauter Musik.“

Die Kanton-Polizei hat ihre Musik-Praxis inzwischen bestätigt. Solange die Musik für die anwesenden Polizisten verträglich sei, könne sie für die Häftlinge nicht so schlimm sein. Der Zürcher Rechtsanwalt Philip Stolkin ist allerdings der Meinung, dass die Praxis der Polizei im Hinblick auf die Grundrechte der Gefangenen sehr grenzwertig sei.Es gibt ein Recht auf Schlaf und ein Recht auf Ruhe in der Zelle. Im Korridor ununterbrochen laute Musik abspielen zu lassen, geht in Richtung unmenschliche Behandlung.“ Dabei käme es aber auch auf die Lautstärke und Dauer der musikalischen Beschallung an.

„Neutrale Alltagsmusik“

Epprechts Mandant meint, er fühle sich wie in einem Foltergefängnis. Der Polizei-Sprecher Beat Jost betont hingegen, dass die Musik „nicht besonders laut“ sei. Es handle sich vielmehr umneutrale Alltagsmusik. Außerdem könne es für die Festgenommene auch angenehm sein, während der Wartezeit in der Zelle zur Ablenkung Musik zu hören. Wie hoch der Schallpegel tatsächlich war, hat allerdings niemand gemessen. Die Polizeistation am Bahnhof ist erst 2013 umgebaut worden. Wieso das Problem mit den allzu durchlässigen Zellen damals nicht behoben wurde, ist nicht bekannt.


Fundstelle: http://www.blick.ch/
Fundstelle: http://www.tagesanzeiger.ch/

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