Richterin: „Für mich sind alle Fußballfans Gesocks“

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Eine Richterin in Gelsenkirchen hat im Rahmen einer Verhandlung pauschal alle Fußballfans als „Gesocks“ bezeichnet. Der Anwalt des Angeklagten, Thomas Wings,  ist entsetzt.

Mitte Januar fand am Amtsgericht Gelsenkirchen der Prozess gegen einen Schalke-Fan statt. Dieser war während eines Fußballspiels in eine Auseinandersetzung mit einem Polizisten geraten. Im Rahmen der Verhandlung hatte der Anwalt des Angeklagten Videomaterial eines Polizeieinsatzes nach dem letzten Heimspiel der Schalker gegen Wolfsburg vorgeführt. Auf seinem Blog beschreibt Anwalt Wings das Geschehen folgendermaßen:

„In der rund einminütigen, sehr bemerkenswerten Sequenz sieht man unter anderem sehr anschaulich das extrem rüde Vorgehen der Polizei, die Stunden nach einem Spiel in Robocopanzügen eine Fankneipe umstellen, niemand herausgelassen wird und folglich niemand heraus kann und ein Polizist über den gesamten Zeitraum der Sequenz Pfefferspray in den geschlossenen Raum sprüht.“

Er ist der Meinung, dass der Polizeieinsatz mit Pfefferspray unverhältnismäßig gewesen sei. Eigentlich sollte das Videomaterial den Angeklagten entlasten und sich strafmildernd auswirken. Die vorsitzende Richterin sah das aber etwas anders. Und das, obwohl der Angeklagte von Anfang an geständig und auch nicht vorbestraft war.  Anwalt Wings berichtete nach der Verhandlung in seinem Blog darüber. Die Richterin soll deutlich geäußert haben, dass für sie alle Fußballfans „Gesocks“ seien.

Ablehungsantrag wegen Befangenheit

Nach dieser Aussage unterbrach der Fan-Anwalt die Sitzung, um einen Ablehnungsantrag wegen Befangenheit gegen sie vorzubereiten. Doch bevor es hierzu gekommen sei, habe die Richterin ein Urteil angeboten. In diesem unterschritt sie das vom Anwalt anberaumte Strafmaß um nochmals gut Zweidrittel. Thomas Wings und sein Mandant stimmten zu. Das Amtsgericht Gelsenkirchen bestätigte inzwischen, dass die Äußerungen der Richterin „im Kern zutreffend“ wiedergegeben worden sei. Thomas Wings bekennt sich in seinem Blog übrigens als bekennender Fußballfan. Die Frage, ob die Bezeichnung der Fußballfans als Gesocks schon eine Beleidigung sei, verneint er.

„Es dürfte sich um eine straflose Kollektivbeleidigung handeln. Immerhin ist es heutzutage anerkannt, “all cops are bastards” sagen zu dürfen, somit dürfte einer Richterin gleiches erlaubt sein, über Fußballfans zu denken und zu sagen.“


Fundstelle: https://www.derwesten.de/
Fundstelle: http://www.dorkawings.de/

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