Luxusproblem: Millionengewinnerin will Lotto-Gesellschaft verklagen

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Jane Park aus Großbritannien hat mit 17 Jahren über eine Million Euro im Lotto gewonnen. Nun will sie die Lottogesellschaft deswegen verklagen. 

Im Jahr 2013 knackte die damals noch Minderjährige den Lottojackpot in Großbritannien und gewann umgerechnet 1,2 Millionen Euro. In Deutschland spielen rund 8,4 Millionen Bürger regelmäßig Lotto und träumen von einem Millionengewinn. Dass so viel Geld sehr belastend sein kann, ahnen die meisten nicht.

Jane Park berichtet der britischen „Mirror“, dass der Millionengewinn ihr Leben schlechter gemacht habe. Das viele Geld würde sie unter Stress setzen. Aus diesem Grund will die junge Frau nun die Lottogesellschaft verklagen. Wer noch nicht 18 Jahre alt sei, könne mit so einen hohen Gewinn noch nicht zurecht kommen.

Bisher hat die heute 21-Jährige das Geld vor allem für Schönheits-Operationen verwendet. Sie ließ sich die Brüste vergrößern und spritze sich die Lippen auf. Außerdem kaufte sie sich einen weißen Range Rover und ein stattliches Haus. Ihr Leben lies Jane Park außerdem in einer Reality-Serie vermarkten. Die Produktion  trägt den Titel „Teenage Millionaire: The Year I Won the Lottery“ und begleitet das Leben der jungen Frau mit der Kamera. Doch die Gewinnerin sagt: “Manchmal wünsche ich mir, ich hätte das Geld nie gewonnen.“

Gewinnerin bereut Lotto-Spiel

Jane Park ist inzwischen von ihrem vielen Geld einfach nur noch gestresst. Sie bereut es, mit ihrem Gewinn an die Öffentlichkeit gegangen zu sein. Es sei schwer echte Freunde zu finden, die es nicht nur auf ihr Geld abgesehen hätten. „Ich habe viele materielle Dinge, aber ansonsten ist mein Leben leer. Wo ist der Sinn?“

Deswegen ist Jane Park der Meinung, dass man mindestens 18 Jahre alt sein sollte, um überhaupt Lotto spiele zu dürfen. In Großbritannien kann man ab 16-Jahren an dieser Art des Glücksspiels teilnehmen. Geregelt ist dies im “Gambling Act “ von 2005. Demnach ist Glücksspiel für Personen unter 18 Jahre grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten aber unter anderem für die Spielteilnahme an der “National Lotterie” (National Lottery Regulations 1994). Auch Fußballwetten sind bereits ab 16 Jahren erlaubt.

Die 21-Jährige will daher die Lottogesellschaft wegen Fahrlässigkeit verklagen. Ob sie mit diesem Plan Erfolg haben wird, muss sich erst noch zeigen. In Deutschland ist im Glücksspielstaatsvertrag, den Glücksspielverträgen der Länder und im Jugendschutzgesetz geregelt, dass eine Teilnahme an Glücksspielen erst ab 18-Jahren erlaubt ist. In § 6 JuSchG heißt es:

(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht.


Fundstelle: https://www.merkur.de/
Fundstelle: https://www.mirror.co.uk/

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