Nachbar durchbricht Wand und entwendet zwei Küchen

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In Bad Säckingen (Baden-Württemberg) kam es zu einem kuriosen Prozess vor dem Amtsgericht. Angeklagt war ein Mann, der ein möbliertes Lokal gepachtet hatte und nun das Kücheninventar an den Eigentümer herausgeben sollte. Sein Nachbar hatte ihm die Küchen jedoch vorher gestohlen, wobei er die Wand zur Wohnung des Angeklagten durchbrochen hatte.

Ein 34-Jährige hatte gemeinsam mit seiner Ehefrau im schönen Bad Säckingen ein Ladenlokal angemietet. Zum Objekt gehörte auch eine Küchenzeile inklusive Spühlmaschine, Kühlschrank und Herd. Um mehr Platz als Lagerraum zur Verfügung zu haben, baute der Mann die Küchenzeile kurzerhand aus und lagerte sie in seinem eigenen Wohnhaus. So weit, so gut!

Eines Tages war die eingelagerte Küche jedoch plötzlich aus dem Wohngebäude verschwunden. Und mit ihr auch gleich die zum Wohnhaus gehörende Küche des Ehepaares. Doch der Täter war schnell entdeckt! Der Nachbar des Paares hatte kurzerhand einen Durchbruch in die Verbindungswand der beiden Wohnungen geschlagen und beide Kücheneinrichtungen entwendet. Die Polizei wurde alarmiert und hielt den Tatort fotografisch fest. Natürlich wollte nun auch der Eigentümer des Ladenlokals die ausgebaute Küche zurückbekommen.

Flucht vor Nachbar nach Australien

Allerdings hatte sich das Ehepaar kurzerhand dazu entschlossen, samt Familie nach Australien auszuwandern. Insbesondere seien sie vor ihrem eigenen gemeingefährlichen Nachbarn geflüchtet, erklärte der 34-Jährige. Dieser habe nämlich nicht nur zwei Küchen geklaut, sondern auch noch ernstzunehmende Morddrohungen gegen sie ausgesprochen.

Als die Familie zwischenzeitlich aus Australien nach Deutschland zurückkehrte, wurde der Ehemann direkt am Frankfurter Flughafen verhaftet. Die Polizei meinte, es bestünde ein Haftbefehl und steckte ihn in Untersuchungshaft. Erst einige Tage später stellte sich heraus, dass für das Verbrechen jener frühere Nachbar verantwortlich gewesen sei. Gegen den Küchendieb liefen mehrere Strafverfahren – unter anderem wegen eines Gewaltdelikts.

Der 34-Järhige wurde daraufhin vom Amtsgericht Bad Säckingen freigesprochen. Nach Angaben des Gerichts hat er sich nicht wegen Unterschlagung am Kücheninventar strafbar gemacht. Für § 246 StGB hätte der Angeklagte die Absicht haben müssen, sich die Küche dauerhaft zuzueignen.


Fundstelle: http://www.badische-zeitung.de/

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