Nach Einschätzungen des isländischen Anwalts Unnar Steinn Bjarndals dürfen Frauen in Schwimmbädern “oben ohne” baden. Es gibt in Island keine rechtliche Grundlage für einen Bikini-Zwang in öffentlichen Badeanstalten.
Der „Sports and Leisure Council“, also der Rat, der sich mit Sport- und Freizeitfragen beschäftigt, hat angefragt, ob es rechtlich möglich wäre, Frauen dazu zu zwingen, in öffentlichen Bädern Badebekleidung zu tragen. Die Verantwortlichen wollten damit klarstellen, inwiefern Bekleidungsvorschriften in Schwimmbädern rechtlich durchzusetzen seien und welche Anforderungen an solche Regelungen gestellt werden müssten.
Bisher ist es in Island genauso wie in vielen anderen Ländern eine „ungeschriebene Regel“, dass Frauen ihre Brüste in der Öffentlichkeit verdecken müssen. Männer dürfen hingegen oberkörperfrei Sport betreiben. Aufgrund der Einschätzung des Anwalts haben die Städte Reykjanesbær und Reykjavík inzwischen eine öffentliche Stellungnahme abgegeben. Demnach dürfen Männer und Frauen beim Baden in der Öffentlichkeit tragen, was sie wollen. Solange sie – auch aus hygienischen Gründen – eine Badehose oder ein Bikiniunterteil tragen. Somit ist auch das “oben ohne” Baden erlaubt.
Unnar Steinn Bjarndals geht davon aus, dass eine Bikini-Pflicht gegen die Gleichbehandlung von Mann und Frau verstoßen würde. Eine solche Regelung würde Frauen diskriminieren. Auch Deutschland ist die öffentliche Nacktheit nicht explizit verboten. Durch einige gerichtliche Entscheidungen ist „oben ohne“ Baden und Sonnen in Strandnähe faktisch legalisiert. An anderen Orten in der Öffentlichkeit kommt es darauf an, ob sich hierdurch jemand belästigt fühlen könnte. Ob Frauen barbusig ins Freibad dürfen, hängt hierzulande von der Hausordnung der Badeanstalt ab. Der Bademeister kann bei Zuwiderhandeln ein Hausverbot aussprechen.
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