Prozess wegen Hochzeit der Einzelrichterin verschoben

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Ein Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf muss um neun Monate verschoben werden, weil die vorsitzende Richterin am Prozesstag ihre Hochzeit feiert. Ein kurioser Einzelfall.

Prozess-Ausfälle und Terminverschiebungen sind bei Gericht normal. Als die Kanzlei „Foth & Koch“ aus Oberkassel Post vom Landgericht Düsseldorf erhielten, waren die Anwälte jedoch mehr als verwundert. Einer ihrer Prozesse sollte vom 9. Mai 2017 auf den 13. Februar 2018 verschoben werden. Als Grund wurde die Hochzeit der vorsitzenden Einzelrichterin genannt. Auf Anfrage erklärte das Gericht: „Die Richterin ist erst Anfang letzter Woche in die betreffende Kammer gewechselt und hat damit alle Termine ihres Vorgängers übernommen.“

Für ihre Hochzeit hatte sich die Richterin aber bereits vor Monaten vier Wochen Urlaub genehmigen lassen. Daher müssten Prozesse in diesem Zeitraum komplett nach hinten verschoben werden. Die Richterin kann nach deutschem Recht auch nicht einfach durch einen Kollegen vertreten werden. Welcher Richter, welchen Prozess zugeteilt bekommt, ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, der bei jedem Gericht nach § 21e GVG jedes Jahr im Voraus für die Dauer des Geschäftsjahres beschlossen wird. Dies ist erforderlich, um dem Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 I 2 GG) zu genüge. Das Landgericht Düsseldorf versuchte, die aufgebrachten Prozessbeteiligten zu beruhigen: „Wir bitten hier bezüglich der längeren Verschiebungen um Verständnis. Deshalb hat die Vorsitzende den Grund dafür auch persönlich in die Umladung geschrieben.“

Gerichtstermin trotz Hochzeit wichtig!

Die Kanzlei „Foth & Koch“ ist hiervon wenig begeistert. „Wir verstehen das ja. Aber es muss doch einen Weg geben, die Termine schneller neu anzusetzen, als erst in zehn Monaten!“ Bei dem Prozess geht es immerhin um die Auszahlung aus einer Lebensversicherung in Höhe von 55.000 €. Zwei Mädchen (12 und 16 Jahre) wurden von ihren eigenen Großeltern verklagt. Eigentlich sollten die beiden Töchter das Geld nach Wunsch des verstorbenen Vaters mit ihrem 18. Lebensjahr bekommen. Oma und Opa sehen sich aber als Empfangsberechtigte der minderjährigen Enkelinnen.

„Vor seinem Tod wollte der Vater statt seiner Eltern, die beiden Töchter als Empfänger der Police eintragen lassen. Doch dabei kam es beim Notar zu einem Formfehler“, erklärt ein Vertreter der Anwaltskanzlei. Alle Beteiligten des Erbstreits hätten ein Interesse an einer unverzüglichen Klärung des Falles. Hierzu wird es wegen der Hochzeit der Richterin jetzt aber erst im Februar 2018 kommen.


Fundstelle: https://www.derwesten.de/

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