“Ficken” kann nicht als Marke eingetragen werden

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Der Oberste Gerichtshof in Österreich musste entscheiden, ob das Wort „Ficken“ als geschützte Marke eingetragen werden kann.

Ficken ist ein seit 2007 hergestellter Likör aus Wasser, Neutralalkohol, Invertzucker, Jostabeere-Grundstoff und Zitronensäure. Dieser wird explizit als „Partyschnaps“ beworben und hat einen Alkoholgehalt von 15 % Vol. Da er außerdem über 100g Zucker pro Liter enthält, fällt er unter die EU-Spirituosenverordnung. Für das Produkt ist demnach zwar eine Branntwein-, jedoch keine Alkopop-Steuer zu entrichten.

In Deutschland gelang es einem Hersteller bereits 2011, den Namen für den Partyschnaps schützen zu lassen. Jedoch nur unter lautem Protest. Zunächst verweigerte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) sowohl die Eintragung der Wort- als auch der Bildmarke mit der Begründung, der Name „Ficken“ verstoße gegen die guten Sitten. Das Bundespatentgericht erlaubte die Marke 2011 letztlich aber doch noch. Es begründete seine Entscheidung mit der fortschreitenden Liberalisierung von Sitte und Moral. So hätte das Wort „ficken“ einen Eintrag im Duden und käme als Nachname 67 mal im Telefonbuch vor.

Trotzdem bleibt die Marke weiterhin umstritten. Insbesondere rügte der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft den Hersteller wegen jugendgefährdender Werbung. Ein Ordnungsamt in Treptow-Köpenick (Berlin) hat im Jahr 2012 Plakatwerbung mit dem Text „Ficken ist schön“ verboten.

In Österreich ticken die Uhren aber noch etwas langsamer: In letzter Instanz hat der Oberste Gerichtshof die Untersagung der Marke “Ficken” bestätigt und begründet das mit dem Verstoß gegen die guten Sitten. Gestützt wurde dies vor allem darauf, dass “Ficken” “primär sexuelle Bedeutung” habe, sodass das allgemeine Publikum die Bezeichnung als anstößig ansähe.


Fundstelle: https://mobil.derstandard.at/

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