Arbeitnehmerin betrügt Chef mit vorgetäuschter Drillings-Schwangerschaft

Vor dem Amtsgericht Böblingen findet derzeit ein sehr skurriler Betrugs-Prozess statt. Eine 31-Jährige hatte ihrem Arbeitgeber eine Drillings-Schwangerschaft vorgetäuscht, und so zu Unrecht Lohnzahlungen in Höhe von 8.600 Euro erhalten.

Die Frau hatte im Haus Martinus in Weil im Schönbuch als Pflegehelferin gearbeitet. Am 16. Juli 2014 verkündete sie dort ihre Schwangerschaft. Die Personalabteilung forderte daraufhin ein ärztliches Attest von ihr. Dieses reichte die 31-Jährige wenig später per Fax ein. Das Attest trug den Briefkopf der Universitätsklinik Tübingen. Aus ihm ging hervor, dass die Frau eine „schwere Schwangerschaft“ mit Drillingen erwarte. Angesichts dessen verhängten die Ärzte ein Arbeitsverbot.

Dem Arbeitgeber fiel nicht auf, dass es sich hierbei um ein gefälschtes Attest handelte. Wie später bekannt wurde, hatte die Pflegerin das Attest einfach aus dem Internet kopiert. Zwischen der Tat und der Anklage vergingen Jahre, weil die 31-Jährige zwischenzeitlich verschwunden war. Der Vermieter hatte die Frau bei der Polizei als vermisst gemeldet, nachdem diese die Miete nicht gezahlt hatte. Als nach einem Besuch der Polizei bei ihrem Arbeitgeber deutlich wurde, dass die Mitarbeiterin wohl nicht mehr erscheinen würde, kündigte das Haus Martinus der Frau.

Drillings-Schwangerschaft stellt Betrug dar

Die 68.600 Euro hat der Arbeitgeber bis heute nicht zurückgefordert. Stattdessen steht die 31-Jährige inzwischen wegen Betrugs gem. § 263 StGB vor Gericht.

„Sie haben grundlos alles aus den Händen gegeben, was sie hatten“, meint der zuständige Richter Werner Kömpf. Acht Monate Haft zur Bewährung verhängte der Amtsrichter für die vorgetäuschte Schwangerschaft. Hinzu kommen zwei Wochen Haft zur Bewährung für eine frühere Tat. Im Jahr 2012 hatte die 31-Jährige ihrem Arbeitgeber eine gefälschte Heiratsurkunde vorgelegt. Angeblich aus Scham, wie sie sagte. Ihr damaliger Verlobter habe sie drei Tage vor dem Hochzeitstermin verlassen. Dies bewertete der Richter als Urkundenfälschung iSd. § 267 StGB.

Richter Werner Kömpf empfahl der Angeklagten zum Schluss, sich neue Arbeit zu suchen. „Schließlich herrscht absoluter Pflegenotstand.“ Das Haus Martinus akzeptiert inzwischen keine Kopien von Urkunden mehr. „Wir verlangen jetzt Originale, und die schauen wir genau an.“


Fundstelle: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/

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