90.000 Euro Schmerzensgeld für vertauschtes Kind

In Österreich bekommt eine Familie 90.000 Euro Schmerzensgeld, weil das Krankenhaus ihre Tochter kurz nach der Geburt vertauscht hatte.

Doris Grünwald kam am 31. Oktober 1990 im Grazer LKH als Frühchen zur Welt. Erst mit Mitte 20 hatte sie bei einer Routineuntersuchung erfahren, dass ihre Blutgruppe nicht zu der in ihren Geburtsunterlagen passte. Doris konnte nicht das leibliche Kind ihrer Eltern sein. Ihre Mutter Evelin hatte per Kaiserschnitt entbunden und ihre Tochter erst nach rund 20 Stunden das erste Mal gesehen. In diesem Zeitraum wurde ihre Tochter wohl versehentlich mit einem anderen Baby vertauscht.

Das Landgericht Graz sah es im darauffolgenden Prozess als erwiesen an, dass es 1990 im Landeskrankenhaus zur Verwechslung zweier Babys gekommen war. Den drei Familienmitgliedern wurden daher jeweils 30.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil die Klinik nach der Geburt des Mädchens “grob fahrlässig” gehandelt habe. Hinzu kommt, dass die Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) die Kosten für die Adoption der Tochter in Höhe von etwa 2000 Euro übernehmen muss.

Trotz weiterer Nachforschungen und DNA-Tests konnte die Klinik bisher kein zweites Mutter-Tochter-Paar ausfindig machen, das an der Verwechslung beteiligt gewesen sein könnte.


Fundstelle: http://rsw.beck.de/
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