„Sie können mich mal“ – Beleidigung eines Richters?

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Das Amtsgericht Döbeln beschäftigt sich mit der Frage, ob es eine strafbare Beleidigung darstellt, wenn ein Anwalt einen Richter mit den Worten „Sie können mich mal“ angeht. Vorweg sei festgestellt, dass der Advokat den Richter immerhin nicht geduzt hat. Das eigentlich kuriose an diesem Prozess ist aber, dass die vorsitzende Richterin und der mutmaßlich beleidigte Richter sicher gegenseitig widersprechen. Eine ungewöhnliche Konstellation.

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte nach diesem Vorfall Strafbefehl gegen besagten Rechtsanwalt beantragt und das Amtsgericht Döbeln hatte diesen bestätigt. Wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB soll der Chemnitzer Advokat eine Geldstrafe von 30 Tagessätze zu je 60 Euro zahlen. Dagegen wehrt sich der Anwalt nun vor dem  Amtsgericht Döbeln.

Meinungsfreiheit des Anwalts

„Wenn ich als Verteidiger nicht mehr sagen darf, was ich denke, ist es um die Rechtsprechung schlecht bestellt“, meint Rechtsanwalt Hansjörg Elbs, der seinen Kollegen verteidigt. In der jetzigen Verhandlung führt Richterin Christa Weik den Vorsitz. Eventuell ist sie jedoch befangen. Die Richterin gab nämlich an, mit ihrem Richter-Kollegen Janko Ehrlich ein kollegiales Verhältnis zu haben. Dieser fühlte sich durch die Aussage des Chemnitzer Anwalts beleidigt. 

Richterin Christa Weik gab weiter an, nicht mit ihrem Kollegen über den Vorfall gesprochen zu haben. Das schilderte Richter Ehrlich aber anders. Wie er aussagte, habe man sich kurz darüber unterhalten. Der Anwalt Hansjörg Elbs reagierte darauf mit einem Ablehnungsantrag wegen Befangenheit.

„Der Angeklagte lehnt die Vorsitzende Richterin Weik aufgrund der Besorgnis der Befangenheit ab. Sie hat sich geäußert, dass sie nicht mit dem Zeugen über das heutige Verfahren gesprochen hat. Darauf hat sich der Angeklagte verlassen“, begründete er den Antrag. Richterin Weik setzte die Hauptverhandlung daraufhin aus. Ein anderer Richter des Amtsgerichtes muss nun entscheiden, ob sie befangen ist oder nicht.


Fundstelle: http://www.lvz.de/

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