Neonazis verlieren Namensstreit gegen Tiefkühlfirma Nordfrost

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Nach einem längeren Rechtsstreit hat das schwedische Patentamt entschieden, dass die Neonazi-Gruppe Nordiska Motstandsrörelsen (NRM) künftig nicht mehr das Label „Nordfront“ benutzen darf. Die Ähnlichkeit zu „Nordfrost“ sei zu groß.

Die Nordfrost GmbH & Co. KG ist ein deutsches Logistikunternehmen und nach eigenen Angaben der „weltweit sechstgrößte Händler für Tiefkühlkost“. Das Unternehmen hatte gegen die Neonazi-Gruppierung geklagt, weil nach ihrer Ansicht die Gefahr einer Namensverwechslung bestand. Die streng hierarchisch organisierte Neonazi-Bewegung bewirbt sich bevorzugt mit Fahnen, die als Logo den Schriftzug „Nordfront“ auf grün-weißem Untergrund tragen.

Die Firma Nordfrost GmbH & Co. KG befürchtete daher, das sie mit der Neonazi-Gruppierung in Verbindung gebracht werden könnte. „Die beiden Labels sind lautlich und visuell sehr ähnlich; sie unterscheiden sich nur durch einen einzigen Buchstaben“, hieß es in der Klageschrift des Unternehmens. „Unserer Meinung nach besteht das offensichtliche Risiko, dass Dritte den Eindruck gewinnen könnten, hier bestünde eine kommerzielle Verbindung.“

Die Neonazi-Gruppe Nordiska Motstandsrörelsen (NRM) wurde offiziell erst 2016 in Schweden gegründet. Die Ideologie der Gruppe richtet sich vor allem gegen die Einwanderung von Flüchtlingen nach Nordeuropa. Mitgliedern der Gruppe werden unter anderem Bomben-Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte vorgeworfen. Die rechtsextreme Gruppierung NRM ging Mitte der 90er Jahre aus dem Weißen Arischen Widerstand (Vitt Ariskt Motstand) hervor.

Das Patentamt schloss sich der Ansicht des Untersehems Nordfrost GmbH & Co. KG an und  untersagte der Neonazi-Bewegung die Verwendung der Bezeichnung „Nordfront“.


Fundstelle: http://orf.at/stories/2398125/

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