Internetanbieter verpflichtet 22.000 User in den AGB zum Kloputzen

Der britische WLAN-Anbieter Purple aus Manchester hat seine User mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens hereingelegt. Der Internetanbieter hat sich die weit verbreitete User-Faulheit zunutze gemacht und so 22.000 Kunden vertraglich zum Kloputzen verpflichtet! Denn wer liest schon die kompletten AGB?

Für zwei Wochen versteckte der Anbieter eine Klausel in seinen AGB, die den meisten Kunden nicht gefallen hätte. Wenn sie die AGB denn gelesen hätten! Inmitten des Paragraphendschungels stand da:

„Im Ermessen von ,Purple’ kann der Benutzer dazu verpflichtet werden, 1000 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Dies kann folgendes beinhalten: Örtliche Parks von Tierdreck säubern. Streunende Hunde und Katzen umarmen. Verstopfte Abwasserrohre mit der Hand reinigen. Dixi-Klos auf Festivals putzen. Schneckenhäuser bemalen, um das Leben der Tiere fröhlicher zu machen. Kaugummis von den Straßen kratzen.“

Diesen skurrilen AGB stimmten insgesamt 22.275 Menschen zu ohne es zu bemerken. Unter ihnen waren hauptsächlich Kunden, welche die von Purple betriebenen WLAN-Hotspots nutzen wollten. Dazu gehören unter anderem die WLAN-Hotspots im Legoland, in den Lokalen von Kentucky Fried Chicken und in diversen Hotel-Ketten.

Doch der Unternehmenschef Gavin Wheeldon (41) kann die User beruhigen. Bei der Aktion der Firma handle es sich lediglich um einen Scherz, der zeigen soll, wie leichtsinnig viele Benutzer mit ihren Rechten umgingen: „Mit diesem Test wollten wir nicht gemein sein oder uns über die User lustig machen. Wir wollten zeigen, wie kritisch es ist, dass die AGB nicht gelesen werden. Mit was erklären sich die Nutzer einverstanden? Wie viele ihrer persönlichen Daten legen sie offen? Für gewöhnliche Kunden ist es zu einfach, eine Box anzuklicken und damit unwissentlich ihre Privatsphäre im Austausch für freies WLAN aufzugeben.“

AGB-Klausel mit Gewinnspiel verbunden

Die Aktion war außerdem mit einem Gewinnspiel verbunden. Wer die fiese Klausel entdeckt und dem Unternehmen meldet, konnte einen Amazon-Gutschein im Wert von 100 Pfund gewinnen. Nach Angaben von Purple meldete sich genau eine Person!

In Deutschland wäre eine Klausel, die den Vertragspartner zum Kloputzen verpflichtete übrigens ungültig. Nach § 305 c BGB sind sogenannte überraschende Klauseln, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, ungültig. Die skurrile Passage wird dann nicht Vertragsbestandteil. Die restlichen AGB bleiben aber wirksam.

Eine ähnliche skurille Klausel verwendet übrigens der deutsche Fanartikel-Shop Elbenwald. Hier gibt es Nerd-Gadgets, Bandshirts und Fanartikel zu Harry Potter, Star Wars, Herr der Ringe und Co. In Abschnitt 10 der AGB heißt es:

Durch Akzeptieren dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten Sie automatisch dem Bund für Elfenrechte bei (B.ELFE.R) und verpflichten sich dazu, jederzeit und überall nach bestem Wissen und Gewissen für die Rechte von Hauselfen einzutreten. Die einmalige Mitgliedsgebühr von zwei Sickeln senden Sie bitte per Eule an:
Elbenwald GmbH, Abteilung für alles, was mit Magie zu tun hat


Fundstelle: http://m.bild.de/

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