89-Jährigem verrutscht die Badehose: Gerichtsprozess

In München fand ein Strafprozess gegen einen 89-Jährigen statt, dem die Badehose verrutschte. Im wurden exhibitionistische Handlungen in einem Schwimmbad vorgeworfen. Der Rentner verteidigte sich damit, dass ihn der Ischias-Nerv plage und er sich deswegen gerne an den Düsen des Schwimmbades die Pobacken massiere.

Der pensionierte Ingenieur besucht seit über 20 Jahren das Ottobrunner Phönix-Bad. Er ist Witwer und hält sich durch Schwimmen fit. Zum ersten Mal in seinem Leben muss er deswegen jetzt auf der Anklagebank eines Gerichts Platz nehmen. Er soll am 20. Februar 2017 mit heruntergezogener Badehose mit dem Rücken an einer Massagedüse gestanden haben. Eine Frau, die dort gerade einen Unterwasserhandstand machte, zeigte den Rentner wegen „exhibitionistischer Handlungen“ an. Der 89-Jährige soll sich vor ihr entblößt und unsittlich berührt haben. Die Frau gab außerdem an, der Rentner hätte dabei „so einen entspannten Gesichtsausdruck“ gehabt.

Exhibitionistische Handlung mit enstspanntem Gesichtsausdruck

Gemäß § 183 StGB wird ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Die Tat wird grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt. Die Frau hatte zunächst Anzeige bei der Polizei erstattet. Diese zog sie jedoch wieder zurück, als sie von dem hohen Alter des Mannes hörte. Eigentlich wäre der Fall damit eingestellt worden. Doch die Staatsanwaltschaft sah ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung und setzte den Prozess durch.

Mit Gehstock und in Begleitung seines Anwalts musste der Ottobrunner deshalb vor Gericht erscheinen. Der 89-Jährige ist fassungslos als er ihm die Anklage präsentiert wird und schüttelt den Kopf: „So etwas habe ich noch nie erlebt. Ich finde das weit hergeholt, was die Dame behauptet.“

Probleme mit dem Ischias-Nerv

Da ihn der Ischias-Nerv plage, massiere er sich an den Wasserdüsen im Schwimmbad die Pobacken. Da könne es passieren, dass die Hose verrutsche. „Vielleicht ist meine Hose durch den Wasserstrahl etwas heruntergerutscht“, sagte er. „Aber das spielte sich unter gekräuseltem Wasser ab. Man müsste sich schon intensiv dafür interessieren, um da etwas zu erkennen.“

Letztendlich beseitigt sein Anwalt nach 30-minütiger Befragung auch noch die letzten Zweifel. „Können Sie noch eine Erektion bekommen?“ Das hatte die Zeugin nämlich  behauptet. Der Angeklagte meint daraufhin: „Nein. Das letzte Mal vor fünf oder sechs Jahren.“

Die Amtsrichterin stellte den Prozess schließlich gegen eine Geldauflage ein. Der Senior muss 500 Euro an eine Hilfsorganisation für Frauen zahlen. Die Richterin empfiehlt ihm außerdem, in Zukunft die Badehose komplett anzulassen. Der Senior will auch weiterhin regelmäßig zum Schwimmen gehen. Er macht aber deutlich: „Alle sexuellen Absichten sind bei mir längst vorbei. Ich habe genug Spaß in meinem Leben gehabt und war dreimal verheiratet.“


Fundstelle: https://www.tz.de/

-Werbung-
Redaktion
Redaktion
JURios. Kuriose Rechtsnachrichten. Kontakt: redaktion@jurios.de

Ähnliche Artikel

Social Media

6,795FollowerFolgen
2,166FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-

Letzte Artikel