Mann aus Brandenburg darf nicht „Apfelkönigin“ werden

Marco Steidel (42) will unbedingt Apfelkönig der brandenburgischen Kleinstadt Guben werden. Nachdem er bei der offiziellen Wahl scheiterte, hat er sogar versucht, die amtierende Apfelkönigin mit Hilfe einer Klage vom Thron zu stoßen.

Daher trafen sich der Beinahe-Apfelkönig und seine Konkurrentin Antonia Lieske (21) in einem Verhandlungssaal des Amtsgerichtes (AG) Cottbus wieder. Sogar der Bürgermeister der Kleinstadt kam zum Prozessauftakt. Er steht der ganzen Sache aber kritisch gegenüber: “Die Sache ist für mich kaum noch zu ertragen. Dass sich die Justiz mit dieser Posse beschäftigen muss.”

Seit 2016 männliche Bewerber erlaubt

Bereits im September 2016 wählte das Publikum des Apfelfests in Guben die Apfelkönigin. Vor Gericht erscheinen in den Zuschauerrängen auch viele Besucher des damaligen Apfelfests. Sie sind sich einig, dass Marco Steidel ein „schlechter Verlierer“ sei und aus „gekränktem Stolz“ handele. Bereits seit 1995 wird die Krone der Apfelkönigin vergeben. Antonia Lieske ist Apfelkönigin Nummer 22. Im Jahr 2016 hatte der örtliche Tourismusverein erstmals männliche Bewerber für das würdevolle Ehrenamt zugelassen. 

Der Beinahe-Apfelkönig will die Wahl zur Apfelkönigin vom 19. September 2016 vor Gericht für ungültig erklären lassen. Außerdem verklagte er den Veranstalter auf 5.000€ Schadensersatz. Marco Steidel ist sich sicher, dass bei der Wahl Stimmen manipuliert wurden. Beweise hat er dafür aber keine. Die erste Verhandlung zur Sache wurde vertagt.

Beinahe-Apfelkönigs scheitert auch vor Gericht

Am 7. September fand die zweite Sitzung im https://www.lto.de/recht/kurioses/k/ag-cottbus-az221c2417-apfelkoenig-wahlmanipulation-schadensersatz/erfahren rund um die Krone der Apfelkönigin statt. Das AG Cottbus wies die Klage des Apfelkönig-Anwärters gegen den ausrichtenden Tourismusverein ab. Laut Gericht gibt es keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Apfelköniginnen-Wahl manipuliert worden wäre. Das Argument, die heute amtierende Apfelkönigin hätte verschwiegen, dass sie keinen Führerschein habe, lies das Gericht nicht gelten. Es sei keine Voraussetzung für das Ehrenamt der Apfelkönigin, dass diese eine Fahrerlaubnis besitze. Auch der Schadensersatzforderung fehle damit laut Gericht jegliche Grundlage. Nach der Gerichtsentscheidung kündigte der unterlegene Bewerber bereits an, dass er in Berufung gehen will: “Das lasse ich mir nicht gefallen.”

Am 09. und 10. September fand bereits das 23. Gubener Appelfest statt, bei dem eine neue Apfelkönigin gewählt wurde. Marco Steidel wurde zur diesjährigen Apfelköniginnen-Wahl nicht zugelassen. Dafür, dass er bei der Wahl nicht aufgestellt wurde, verlangt er nun in einem neuen Gerichtsprozess 20.000 Euro Schadensersatz. Wir sind gespannt!


Urteil: AG Cottbus, Urt. v. 07.09.2017, Az. 221 C 24/17
Fundstelle: https://www.nordkurier.de/
Fundstelle: https://www.lto.de/

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