Jurastudenten schreiben zweimal die gleiche Klausur!

Auch Juristen sind nicht unfehlbar! Ein wirklich peinlicher Fehler unterlief jetzt aber dem Justizministerium in Niedersachsen. Bei einer Klausur im ersten Staatsexamen bekamen die Prüflinge im Juli dieselben Aufgaben wie im Jahr zuvor.  

Das Landesjustizprüfungsamt stellte bei einer Zivilrechtsklausur für knapp 200 angehende Juristendieselbe Klausur wie bereits im Jahr 2016. Problematisch ist dieser Fehler insbesondere deswegen, weil sich unter den 200 Kandidaten auch sogenannte Wiederholer beziehungsweise Notenverbesserer befanden. Diese hatten das Staatsexamen bereits in der Kampagne zuvor geschrieben und entweder nicht bestanden oder eine nicht zufriedenstellende Leistung erreicht. Im Endeffekt schrieben diese Prüflinge zweimal exakt dieselbe Klausur. Aber auch die anderen 200 Prüflinge werden sich die Klausuren aus den letzten Jahren vor dem Examen genau angesehen haben.

Nachlässigkeit im Justizministerium

Das Ministerium begründete den Doppler gegenüber LTO mit einer Nachlässigkeit im Amt: „Bei der Klausur ist im Juli 2016 die entsprechende Kategorisierung als verwendete Klausur unterblieben. In Folge eines Personalwechsels ist dieses Versehen bei der Stellung der Klausur für Juli 2017 nicht weiter aufgefallen, so dass es zu der Doppelverwendung kam“, erklärte der Sprecher.

Angeblich wolle das Amt den peinlichen Vorfall aufarbeiten und bei der Korrektur der doppelten Klausur gewisse Maßnahmen ergreifen, „um eine Verzerrung der Bewertung auszuschließen“. Wie genau das funktionieren soll, erklärte der Sprecher nicht. Die Klausur soll nicht wiederholt werden. Grundsätzlich sei eine Mehrfachnutzung von Aufgaben möglich. Da zudem nicht mit derselben Aufgabenstellung zu rechnen gewesen sei, hätten die Wiederholer angeblich keinen Vorteil gegenüber anderen Prüflingen gehabt.

Als Skandal-Prüfungsamt bekannt

Doch es geht sogar noch peinlicher. Das Landesjustizprüfungsamt mit Sitz in Celle ist als Teil des niedersächsischen Justizministeriums zuständig für die Prüfung des juristischen Nachwuchses. Bereits im Jahr 2015 war ein LJPA-Referatsleiter zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil er Lösungen von Staatsexamen gegen gewisse Gefälligkeiten an Studierende weitergegeben hatte. Der Ministeriumssprecher betonte deswegen extra, dass das jetzige Versehen in keinerlei Zusammenhang mit den Vorfällen im Jahr 2015 stünden.


Fundstelle: https://www.lto-karriere.de/

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