Zahnarztgattin wollte Malermeister verführen – Klage abgewiesen

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Ein Zahnarzt forderte von einem Handwerker vor dem Amtsgericht Rheinbach 1436,43 Euro wegen mangelhafte Malerarbeiten. Die Zivilklage wurde nun in zweiter Instanz vom Landgericht Bonn abgewiesen. Das kuriose: Die Gattin des Zahnarztes soll versucht haben, den Malermeister zu verführen. Der ehrbare Handwerker lehnte das amouröse Angebot jedoch ab und ergriff die Flucht.

Eine Szenerie wie aus einem (sehr, sehr) schlechten Film: Eine Zahnarztgattin öffnet einem Malermeister im seidenen Negligé die Haustür und bittet ihn sogleich zu einem romantischen Frühstück. Der Tisch ist für zwei Personen gedeckt. Gereicht werden Sekt und Lachshäppchen.

Romantisches Frühstück mit dem Handwerker

Genau dieses Szenario beschreibt der Handwerker vor dem Landgericht Bonn. Dabei war er nach eigener Aussage nur gekommen, um wie verabredet die Innenräume des Bungalows zu streichen. Der 45-Jährige lehnte das amouröse Angebot ab und widmete sich im Wohnzimmer den Abdeckarbeiten. „Leicht angezickt stand sie neben mir“, erinnerte sich der 45-Jährige „Sie bestand darauf, dass ich mit ihr frühstücke.“ Schließlich kam es zum Streit. Der Handwerker wusste sich nicht anders zu helfen und rettete sich durch Flucht vor der 59-Jährigen Zahnarztgattin. Ihr Mann war zu dieser Zeit nicht im Haus.

Der Vorfall ereignete sich bereits am Morgen des 20. September 2014. Kurz darauf verklagte der Zahnarzt den Malerbetrieb des 45-Jährigen. Die Malerarbeiten seien mangelhaft ausgeführt worden. Die Wände seien fleckig, überall in der Wohnung klebten dicke graue Farbtropfen und die Steckdosen sollen verschmiert gewesen sein. Um die Mängel fachgerecht zu beseitigen, forderte der Zahnarzt vor dem Amtsgericht Rheinbach einen Kostenvorschuss von 1436,43 Euro.

Zahnarztgattin streicht die Wände selbst

Der Malermeister kontert vor Gericht, dass er im Haus keinen einzigen Pinselstrich ausgeführt habe. Direkt nach den seltsamen Avance habe er das Haus verlassen. Am folgenden Tag sei er zwar zurückgekehrt, um die Situation zu klären, es habe ihm aber niemand geöffnet. Eine Woche später habe ihn die Hausherrin verzweifelt angerufen: Sie habe die Wände inzwischen selber gestrichen, sei damit aber „nicht zufrieden“. Ob er ihr helfen könne? Der 45-Jährige lehnte ab.

Die 59-Jährige erklärte vor Gericht, sie habe dem Malermeister an diesem Morgen lediglich Kaffee und Wasser angeboten. Alle weiteren Vorwürfe weist sie zurück. „An dem Tag habe ich weder Lachs noch Sekt noch andere Ambitionen gehabt.“

Der Richter am Landgericht Bonn hält die Aussage der Zahnarztgattin für wenig überzeugend. Er glaube auch nicht, dass ein Malermeister eine so eine dilettantische Arbeit hinterlassen würde. Vielmehr liege der Verdacht nahe, dass die 59-Jährige in der Not selbst zum Pinsel gegriffen habe, um vor dem Ehemann zu vertuschen, dass sie den Malermeister mit ihren Avancen in die Flucht geschlagen hatte. Was der Zahnarzt selbst von der ganzen Sache hält, ist nicht bekannt. Die Klage wurde sowohl vor dem Amtsgericht Rheinbach wie jetzt auch vor dem Landgericht Bonn abgewiesen.


Urteil: LG Bonn, Urt. v. 29.3.2017, Az. 5 S 107/16
Fundstelle: http://www.general-anzeiger-bonn.de/

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