Wurst-Gate: Häftlinge zweigen Fleisch aus JVA-Küche ab

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Dass im Gefängnis mit Zigaretten gehandelt wird, ist altbekannt. Im Hochsicherheitsgefängnis Celle sorgten jetzt jedoch mehrere Häftlinge für Aufmerksamkeit, die mit Fleisch, Schnitzeln und Würstchen gedealt haben sollen. Nun mach das Amtsgericht Celle den Männern deswegen den Prozess.

Vier Insassen der JVA sollen über mehrere Monate hinweg verschiedene Fleischprodukte aus der JVA-Küche gemopst haben. Das Fleisch verwahrten sie dann in eigenen Gefrierfächern, um es später an andere Häftlinge weiterzugeben. Unter den 42 bis 57 Jahre alten Angeklagten befindet sich auch ein Doppelmörder. Aus Sicherheitsgründen findet die Verhandlung im großen Saal des Oberlandesgerichtes statt. Dort mussten drei der Angeklagten gemeinsam mit fünf Wachleuten in einem Kasten aus Panzerglas Platz nehmen. Im Gerichtssaal stand außerdem ein Kühlschrank mit den beschlagnahmten Wurstwaren.

30,6kg Fleisch, 10,2kg Bratwürste, 4,7kg Mettenden

Aufgeflogen sind die Wurst-Dealer wohl nur deswegen, weil einer der Beteiligten die anderen bei der JVA-Leitung verpetzte. Wegen Beihilfe mitangeklagt ist außerdem ein 42 Jahre alter Justizbeamter. Der Küchenchef des Gefängnisses soll beim Portionieren und Einschweißen geholfen haben. Gegen den Beamten läuft deswegen ein Disziplinarverfahren.

Aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ergibt sich, dass es im Prozess um 30,6 Kilogramm Fleisch, 10,2 Kilogramm Bratwürste und 4,7 Kilogramm Mettenden gehen soll. Die Häftlinge sollen die Fleischportionen in Kisten auf Transportwagen auf ihre jeweiligen Stationen gebracht und in eigene Gefrierfächer “zum Verzehr und zur Weiterveräußerung” deponiert haben. Nach dem Auffliegen der Wurst-Dealer wurden die Bandenmitglieder in unterschiedliche Gefängnisse gebracht. Die Anwälte fordern eine Einstellung des Verfahrens. Die Staatsanwältin ist dagegen. Sie will die Rolle des Justizbeamten aufklären, der geholfen haben soll. Ein Urteil im Wurst-Gate-Prozess wird für den 16. November erwartet. Die Angeklagten müssen mit (zusätzlichen) Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren rechnen.


Fundstelle: https://www.lto.de/

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