Fahrschein gekauft – trotzdem Schwarzfahrer!

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In Berlin musste ein S-Bahn-Fahrgast 60€ zahlen, obwohl er zuvor einen Fahrschein für die S-Bahn gelöst hatte. Der Grund? Eine Zwei-Minuten-Regel, die niemand kennt!

Passiert ist dies dem BILD-Journalist Jakob Wais, der darüber natürlich sofort berichtete. Er wollte nach einer Urlaubsreise vom Flughafen Schönefeld nach Hause in die Berliner Innenstadt fahren. Dafür buchte er – kurz bevor er in die S-Bahn stieg – auf seinem Smartphone ein Ticket für den Tarifbereich ABC für 3,40€. Das war um 19.12 Uhr. Direkt danach fuhr die S-Bahn vor und er steig ein. Kurz darauf kam ein Kontrolleur, der dem verdutzen Journalisten erklärte, er werde seinen Fahrschein nicht akzeptieren. Dieser sei ungültig. Der Kontrolleur erklärte, man müsse nach dem Kaufen des Fahrscheins über die Handy-App zwei Minuten warten. Erst dann dürfe man einsteigen. Wer sich nicht an diese Regelung halte, müsse ein erhöhtes Entgelt von 60 Euro bezahlen.

Fahrschein erst nach 2 Minuten gültig

Nachdem Tweet des Mannes bestätigte eine BVG-Sprecherin die Existenz der sogenannten Zwei-Minuten-Regel. In der App des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg läuft deshalb auch ein Zwei-Minuten-Countdown herunter. Die Bahn wolle so verhindern, dass Fahrgäste noch schnell einen Fahrschein lösen, wenn sie in der Bahn einem Kontrolleur begegnen.

Das Internet ist empört. „Ich finde es vor allem ekelhaft, dass sie jeden zahlenden Kunden unter Verdacht stellen. Soll ich tatsächlich auf die nächste Bahn warten, obwohl ich bei Fahrantritt ein gültiges Ticket gekauft habe?“, schreibt ein Twitternutzer. Im Fall von Jakob Wais stellte der Verkehrsverbund den Vorgang gegen ihn „aus Kulanz“ ein. Viele andere Fahrgäste aus Berlin haben aber inzwischen auf die Twitter-Nachricht reagiert. Ihnen war das gleiche passiert und die Bahn hatte sich in diesen Fällen nicht so kulant gezeigt.

Die Beförderungsbedingungen der S-Bahn Berlin lassen sich tatsächlich online einsehen. Und siehe da: in § 9 ist das sogenannte „erhöhte Beförderungsentgelt“ von 60 €geregelt:

In den Fällen des Absatzes 1 erhebt das Verkehrsunternehmen jeweils ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60,00 EUR. Es kann jedoch das Doppelte des Beförderungsentgeltes für eine einfache Fahrt auf der vom Fahrgast zurückgelegten Strecke erheben, sofern sich hiernach ein höherer Betrag als nach Satz 1 ergibt.

Eine zwei-Minuten-Regel sucht man hier jedoch vergeblich. Diese versteckt sich nur online in einem Untermenü der App. Der 2-Minuten-Zähler ist ein kleiner Countdown auf dem Handyticket, oben rechts in der Ecke.


Fundstelle: https://www.welt.de/

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