2 Jahre Haft für lasziven Auftritt in Musikvideo

Ein ägyptisches Gericht verurteilte die Popsängerin Shaimaa Ahmed („Shyma“) wegen eines Musikvideos zu zwei Jahren Haft. Der Staatsanwaltschaft und dem Gericht war der laszive Musikvideo der 21-Jährigen zu „verkommen“.

Die Sängerin veröffentlichte auf Youtube einen Video-Clip zum Song “I Have Issues”. Dort zeigt sie sich in Unterwäsche vor eine Schulklasse mit jungen Männern und lutscht unter anderem an einem Apfel und einer Banane. Shaimaa Ahmad gehört zu den Nachwuchstalenten der ägyptischen Musikszene. Sie singt Lieder über Liebe, Sehnsucht und Leidenschaft. Mit dem Song „Ich habe Probleme“ hat sie sich nun wirklich Probleme eingehandelt. Die Sängerin wurde wegen des Verdachts der “Erregung von Ausschweifungen” im November festgenommen. Mehrere Personen hatten sich über das Video beschwert. Ein gericht in Kairo hat die Sängerin inzwischen zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Die 21-Jährige muss zudem eine Geldstrafe von 10.000 ägyptischen Pfund (rund 475 Euro) bezahlen.

Musikvideo ist laut Gericht “verkommen”

Shyma musste sich außerdem öffentlich entschuldigen, ihre Facebook-Seite wurde gesperrt und Kopien des umstrittenen Videos werden auf YouTube immer wieder gelöscht. Gegen den Regisseur des Musikvideos wurde ebenfalls ein Haftbefehl erlassen. Erst letzten Monat kam es zu einem ähnlichen Vorfall. Die TV-Moderatorin Doaa Salah wurde ebenfalls zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Grund: Die Moderatorin hatte im Fernsehen über selbstbestimmte Schwangerschaft und Sex außerhalb der Ehe gesprochen. Die Behörden hatten durch diesen Äußerungen “das Gerüst des ägyptischen Lebens” bedroht gesehen.

Viele Ägypter hatten gehofft, dass die neue, seit 2014 gültige, Verfassung und das neue politische System demokratischer sein würden als zuvor. Man hoffte auch, dass die neue Verfassung Religion und Staat stärker trennt. Die ursprüngliche ägyptische Verfassung von 1971 war nach der Revolution im Jahr 2011 durch eine Übergangsverfassung abgelöst und dann nochmals erneuert worden. Zwar garantiert die neue Verfassung inzwischen die Versammlungsfreiheit und die Pressefreiheit. Die Scharia als Quelle des Rechts wird aber immer noch angewendet. Urteile wie das vorliegende zeigen, dass es aus westlicher Sicht weiteren Reformationsbedarf gibt.


Fundstelle: https://english.alarabiya.net/
Fundstelle: http://www.spiegel.de/

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