In Bayern hat eine Nonnenanwärterin einen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Die Frau ist neben ihrer göttlichen Tätigkeit auch Juristin und wehrte sich erfolgreich dagegen, aus einem alten Kloster ausziehen zu müssen.
Die 39-Jährige ist die letzte Bewohnerin des aufgelösten Birgitten-Klosters im bayerischen Altomünster. Wegen mangelnden Brandschutzes sollte die Frau eigentlich aus dem Klosters ausziehen. Dagegen zog sie vor Gericht und hatte Erfolg. Nach einer Entscheidung des VG München darf sie nun vorerst bleiben.
Vatikan löste das Kloster auf
Das Birgitten-Kloster war vom Vatikan höchstpersönlich aufgelöst worden. Das Gebäude ging an die Erzdiözese München und Freising über. Diese verlangen den Auszug der letzten Bewohnerinnen, um das Kloster sanieren und gegebenenfalls. anderweitig nutzen zu können. Nach langem Hin und Her fügte sich schließlich auch die letzte Ordensschwester und ging. Die 39-Jährige Nonnenanwärterin fügte sich diesem Schicksal nicht. Die Frau ist hauptberuflich Juristin, möchte aber Nonne werden. In dieser Eigenschaft will sie auch weiter im ehemaligen Kloster wohnen. Daher zog die Dame vor Gericht.
Vor dem VG München ging es um einen Verwaltungsakt des Landratsamts Dachau. Dieses hatte nach einer Begehung festgestellt, dass das Gebäude die relevanten Brandschutzbestimmungen nicht erfülle und deshalb nicht bewohnt werden könne. Aus diesem Grund untersagte das Landratsamt der Frau die weitere Nutzung des Klosters zu Wohnzwecken. Parallel dazu strengte die Juristin auch einen Zivilprozess vor dem Landgericht München II an. Dort kämpft sie gegen die Räumungsklage der Diözese. Gleichzeitig legte die Frau auch noch Widerspruch gegen die Räumung des Klosters direkt beim Vatikan ein.
Kein einziger Feuertod in 500 Jahren
Die angehende Nonne argumentierte vor Gericht, dass es einen Feuertod in dem Kloster nie gegeben habe. “In 500 Jahren sind Nonnen in dem Kloster auf alle möglichen Weisen ums Leben gekommen”. Zum Beispiel von Schweden erschossen worden, führte sie aus. “Aber keine ist darin bei einem Brand verstorben.”
Das VG München hat entschieden, das Verfahren zunächst ruhen zu lassen, bis in dem Zivilverfahren über das weitere Schicksal des Klosters entschieden sei. Bis dahin dürfe die Frau weiter im Kloster wohnen. Eventuell erledigt sich der Streit aber sogar von alleine:
Das Landratsamt Dachau sieht inzwischen keinen akuten Grund mehr, wegen des Brandschutzes weiter gegen die Nonnenanwärterin vorzugehen. Die Zelle, deren Nutzung untersagt worden war, hat die Frau inzwischen verlassen. Sie ist in eine andere Zelle umgezogen. Es gebe in dem Kloster “geschätzt 200 Zellen”, sagte der Abteilungsleiter Baurecht, Alexander Krug. “Es gibt in dem Kloster sicher auch Räume, die nicht zu einer Nutzungsuntersagung führen und die so nahe am Ausgang liegen, dass eine Flucht auch bei einem Brand gut möglich ist.“
Update: Fromme Juristin zieht aus!
Im April 2018 zog die Frau schließlich aus dem Birgitten-Klosters in Altomünster aus. Nachdem sie über ein Jahr um das Kloster gekämpft hatte, bestätigte das oberste Gericht der Apostolischen Signatur die Entscheidung zur Auflösung des Ordens. Gleichzeitig hatte man sich mit der Jura-Nonne auf einen Auszug geeinigt. Die Frau zog zunächst in ein Zimmer, das ihr die Gemeinde gestellt hat.
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