Abzocke: Rechtsanwalt verlangt 1000 Franken Stundenlohn

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Ein Jurist soll für seine Tätigkeit als Rechtsanwalt ein Gehalt von 1000 Franken (ca. 860 €) in der Stunde abgerechnet haben. Dafür wurde er nun der „Abzocke“ bezichtigt. Er selbst sieht darin wiederum eine „Ehrverletzung“. Was war geschehen?

Zum Verhandlungstermin vor dem Zürcher Bezirksgericht erschienen auf beiden Seiten Rechtsgelehrte. Der Beschuldigte, ein 57-jähriger Zürcher Rechtsanwalt, soll sich der üblen Nachrede schuldig gemacht haben, so die Anklage. Er befindet sich in Scheidung von seiner Ehefrau, mit der er zwei erwachsene Töchter hat. Der Gegner ist 61 Jahre alt, gebürtiger Deutscher und ebenfalls als Anwalt tätig. Er ist in der Scheidungssache Rechtsvertreter der Ehefrau.

Nachdem der Rechtsbeistand der Ehefrau innerhalb des Rosenkriegs vermögensrechtliche Vorwürfe erhoben hatte, soll der Züricher Jurist ihn als „Abzocker“ bezeichnet haben. Es viel unter anderem der Satz: „Der Rechtsanwalt macht eine Abzocke und verlangt 1000 Franken von meiner Frau.“

„Abzocke“ strafrechtlich nicht relevant!

Der gegnerische Anwalt sieht sich dadurch in seiner Ehre gekränkt. Damit jemand in der Schweiz der üblen Nachrede schuldig gesprochen werden kann, muss der Begriff “ehrverletzend” sein und dadurch die private Integrität verletzt worden sein. Eine Ehrverletzung der „Berufsperson“ Anwalt genügt hierfür nicht. Ebenfalls nicht unter Strafe steht die Äußerung einer wahren Tatsache.

Der Beschuldigte sagte aus, seine Frau habe ihm gegenüber immer wieder über Geldsorgen geklagt. Deshalb habe er mit „Nachdruck“ auf den hohen Stundenansatz aufmerksam machen wollen. Sein Gegenüber behauptet, das Honorar in der Scheidungssache sei gerechtfertigt, sodass gerade keine „Abzocke“ vorliege. Der normale Tarif für einen Scheidungsanwalt liegt in Zürich bei 250 bis 300 Franken.

Das Gericht sprach den 57-Jährigen letztendlich frei. „Abzocke“ sei kein strafrechtlich relevanter Begriff. Er habe sich in den vergangenen Jahren gewandelt und viel von seinem ursprünglich verletzenden Gehalt eingebüßt. Der Kontext sei hier außerdem klar beruflich gewesen, weshalb von einer Verletzung der persönlichen Ehre nicht die Rede sein könne. Zudem sei ein Stundenansatz von 1000 Franken in einer einfachen Scheidungssache überhöht.


Fundstelle: https://www.nzz.ch/

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