Trans-Vater als Mutter in Geburtsurkunde eingetragen

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Ein Transsexueller, der nicht als Mutter, sondern als Vater seines Kindes anerkannt werden möchte, ist mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gescheitert. Die Beschwerde wurde von den Richtern in Karlsruhe erst gar nicht zur Entscheidung angenommen.

Der 1982 geborene Kläger aus Berlin hatte sein Geschlecht von weiblich zu männlich ändern lassen. Später setzte der Mann die Hormone wieder ab und gebar durch eine Samenspende im März 2013 ein Kind. Das Standesamt trug ihn daraufhin mit seinem ehemaligen weiblichen Vornamen als Mutter in das Geburtenregister ein. Gegen diese Eintragung kämpfte der Berliner seitdem an. Unter anderem mit der Hilfe der Bundesvereinigung Trans* (BVT*), die sich für die Belange transsexueller Menschen einsetzt. Diese erwägt nun, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu bringen.

Geburtsvorgang entscheidend

Bevor das BVerfG die Beschwerde ablehnte, war der Mann bereits 2017 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Die Richter bestätigten die Eintragung des Berliners als Mutter. Denn: Mutter eines Kindes ist nach § 1591 BGB die Frau, die es geboren hat. Der Transsexuelle habe das Kind geboren. Er sei bei der Geburt des Kindes zwar keine “Frau” im Rechtssinne mehr gewesen, weil er zu diesem Zeitpunkt bereits gem. § 10 I TSG als dem männlichen Geschlecht zugehörig anzusehen war. Dieser lautet: “Von der Rechtskraft der Entscheidung an, daß der Antragsteller als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, richten sich seine vom Geschlecht abhängigen Rechte und Pflichten nach dem neuen Geschlecht, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.”

Darauf käme es laut Gericht für die statusrechtliche Zuordnung aber nicht an. Denn die Zuschreibung nach § 10 I TSG gelte indessen nur, soweit durch das Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Eine derartige anderweitige Bestimmung enthalte aber § 11 TSG, wonach das Rechtsverhältnis zwischen der transsexuellen Person und dessen Kindern unberührt bleibt.

Die Rolle als Mutter oder Vater ist damit nicht frei wählbar. Die Richter begründeten ihre Entscheidung auch damit, dass die Geburtsurkunde eines Kindes von Hinweisen auf die Transsexualität eines Elternteils freibleiben solle. Im Gegensatz dazu verlangt die BVT*, dass transsexuelle Eltern in der Geburtsurkunde geschlechtsneutral und mit ihrem aktuellen Vornamen eingetragen werden können.

Definition für Vater und Mutter

Das BverfG nahm – dieser Rechtsauffassung folgend – die Verfassungsbeschwerde deswegen gar nicht erst zur Entscheidung an.

Auch spannend: Der Begriff des Vaters ist im Gegensatz zu dem der Mutter deutlich komplizierter und in § 1592 BGB geregelt: “Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.“

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist juristisch korrekt, unter Trans-Aktivisten jedoch sehr umstritten. Wenn man wolle, könne man die Definition der Mutter im BGB den aktuellen Gegebenheiten anpassen oder die Bezeichnung in der Geburtsurkunde hiervon entkoppeln, so die Trans-Aktivisten.


BGH-Entscheidung: BGH, Beschl. v. 06.09.2017, Az. XII ZB 660/14
BVerfG: BVerfG, Beschl. v. 15.05.2018, Az. 1 BvR 2831/17
Fundstelle: https://taz.de/
Fundstelle: https://www.lto.de/

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