Südkorea – Hunde sind (doch) nicht zum essen da!

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Seit Jahren werden Koreaner und Chinesen dafür kritisiert, dass sie Hunde essen. Ein Gericht in Südkorea erklärte es nun erstmals für rechtswidrig, Hunde für den Verzehr zu töten.

Die Tiere werden dort nicht nur als Haustiere gehalten, sondern auch in Hundefarmen für den Verzehr gezüchtet und später geschlachtet. Über das ganze Land verteilt soll es rund 17.000 solcher Farmen geben. Schätzungen der Nachrichtenagentur AFP zufolge werden in Südkorea pro Jahr etwa eine Million Hunde verspeist. Dagegen gibt es bisher kein gesetzliches Verbot.

Tierschutzorganisation klagt

Die Tierschutzorganisation Care ging nun gerichtlich gegen eine dieser Hundefarmen vor. Die Kläger hatten dem Farminhaber vorgeworfen, die Tiere “ohne berechtigten Grund zu töten”. Zudem habe er gegen Hygiene- und Bauvorschriften verstoßen. Mit Hunden auf der Speisekarte könnte jetzt erstmals Schluss sein. Nach einer Entscheidung des Regionalgerichts in Bucheon ist der Fleischverzehr kein ausreichender Grund für das Töten von Hunden. Die Tierschützer hoffen nun, dass auf Basis dieses Urteils der Verzehr von Hundefleisch bald in ganz Südkorea als illegal eingestuft wird.

Der Betreiber der Hundefarm kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen. “Auch Kühe, Schweine, Hühner und Enten werden gezüchtet, um sie zu essen. Warum nicht auch Hunde?”, fragte er Presse und Politiker in Südkorea. Und mit dieser Argumentation hat er moralisch gar nicht so Unrecht. Denn Haustiere empfinden genau den gleichen Schmerz wie Nutztiere. Der einzige Unterschied ist, dass wir bei den einen den Verzehr abscheulich finden, weil wir Hund und Katze ins Herz geschlossen haben und sie wie Familienmitglieder bei uns zu Hause halten. Während wir das massenweise Sterben in den Schlachthöfen einfach ausblenden – dazu schmeckt der Sonntagsbraten und das Grillfleisch dann doch wieder zu gut. Wie heuchlerisch!

Hundefleisch in Deutschland verboten

Das Verbot, Hundefleisch zu gewinnen und anzubieten, ergibt sich in Deutschland übrigens seit Mai 2010 aus § 22 Abs. 1a der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV). Dort steht geschrieben: „Es ist verboten, Fleisch von Hunden (Canidae), Katzen (Felidae) sowie von Affen zum Zwecke des menschlichen Verzehrs zu gewinnen oder in den Verkehr zu bringen.“

Stattdessen werden in Deutschland jährlich pro Person rund 60 kg Fleisch verzehrt. Etwa die Hälfte davon machen Wurst und Schinken aus. Aufgeschlüsselt ergibt das pro Kopf im Jahr rund 38 kg Schweinefleisch, 11 kg Geflügelfleisch und 9 kg Rindfleisch sowie vereinzelt andere Fleischsorten. Bio-Lebensmittel machen nur etwa 2% davon aus.


Fundstelle: https://www.tagesschau.de/
Fundstelle: https://www.lto.de/

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