Angeklagter behauptet Verhältnis zu einer Schöffin

-Werbung-spot_imgspot_img

Auf dem Land und im Osten ist bekanntlich des Öfteren jeder mit jedem verwandt. Im Prozess gegen Mitglieder der Freien Kameradschaft Dresden behauptet jetzt überraschend einer der Angeklagten, er habe ein Verhältnis mit einer Schöffin.

Benjamin Z. (30) hat offenbar aus dem Gefängnis heraus versucht, sein Gerichtsverfahren zu manipulieren. Der inhaftierte mutmaßliche Anführer der Freie Kameradschaft Dresden soll über einen illegalen Internetzugang über sieben Monate hinweg engen Kontakt zu seinen Kameraden und Mitangeklagten gehabt haben. Dadurch soll er unter anderem versucht haben, Zeugeaussagen zu manipulieren. Laut MDR wurde bei dem gelernten Informatiker in der U-Haft in Torgau ein Laptop beschlagnahmt. Auf diesem konnten die Beamten verschiedene Chatverläufe sichern.

Der Sendung MDR Exakt liegen darüber hinaus Hinweise vor, wonach der Angeklagte Rechtsextremist eine Affäre mit einer Schöffin des Verfahrens gehabt haben soll. Sollte sich dies als wahr herausstellen, wäre der komplette Prozess gefährdet. Denn Richter sowie Schöffen dürfen nicht befangen sein.

Schöffin wäre dann befangen

Benjamin Z. muss sich gemeinsam mit fünf weiteren Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor dem Landgericht verantworten. Die Ermittlungsakten gegen die mutmaßliche kriminelle Truppe aus Dresden umfasst inzwischen mehrere hunderte Aktenordner. Die Gruppierung Freie Kameradschaft Dresden steht unter dem Verdacht, an Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte und alternative Jugendklubs beteiligt gewesen zu sein. Sie sollen dabei mit der rechtsterroristischen Vereinigung Gruppe Freital kooperiert haben. Einige deren Anhänger wurden im März 2018 wegen der Gründung einer Terroristischen Vereinigung und teilweise wegen versuchten Mordes verurteilt.

Gemäß § 129 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.

Update: Schöffin räumt Affäre ein

Die Schöffin hat ihre Affäre mit einem der Angeklagten inzwischen eingeräumt. Die Frau hatte den Beschuldigten Anfang 2015 – also vor den angeklagten Taten – kennengelernt. Owohl sie ihren Ex-Liebhaber auf der Anklagebank wiedererkannte, schwieg die Schöffin zunächst. Das Landgericht Dresden ersetzte die Frau deswegen durch eine Ersatzschöffin.


Fundstelle: https://www.t-online.de/

-Werbung-
Redaktion
Redaktion
JURios. Kuriose Rechtsnachrichten. Kontakt: redaktion@jurios.de

Ähnliche Artikel

Social Media

6,795FollowerFolgen
2,166FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-spot_img
-Werbung-

Letzte Artikel