Kein Schadensersatz für Domina nach Terminausfall

Eine Domina aus München verklagt einen ihrer Kunden vor dem Amtsgericht München, weil dieser nicht zum vereinbarten Termin erschienen war.

Die Frau betreibt schon seit 20 Jahren ein Domina-Studio im ansonsten so prüden Bayern. In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) steht, dass ein Termin 24 Stunden vorher abgesagt werden muss. Andernfalls würde Schadenersatz in voller Höhe des vereinbarten Honorars fällig sowie Ermittlungs-, Anwalts- und Gerichtskosten. Ein rumänischer Kunde erschien im September 2017 trotzdem nicht zu seinem vereinbarten Termin. Er wurde deswegen von der Domina auf Zahlung von 1.451,80 Euro verklagt.

Sofortigen Termin per SMS verlangt

Am 14.09.2017 hatte die Domina zunächst gegen 15 Uhr erst einen abgebrochenen Anruf und dann zwei SMS mit der Bitte um einen sofortigen Termin erhalten. Bei dem anschließenden Telefonanruf habe der Kunde unter Nennung seines vollen Namens mitgeteilt, aus Rumänien zu stammen, neu im Metier und von ihrer Homepage fasziniert zu sein. Sie habe ihn mehrmals auf ihre AGB hingewiesen und für 16 Uhr zu sich bestellt. Als er um 17 Uhr immer noch nicht eingetroffen sei und auf Nachfrage lediglich mitgeteilt habe, unterwegs zu ihr zu sein, habe sie nochmals auf ihre AGB hingewiesen. Außerdem drohte sie ihm entsprechende Maßnahmen an.

Den falschen Rumänen verklagt

Die Frau hatte dann nach eigenen Angaben über ein Jahr nach ihrem verschollenen Kunden suchen müssen. Weil es ihr nicht mehr gelang, den aus Rumänien stammenden Kunden, der ihr einen vollen Namen genannt hatte, zu erreichen, kontaktierte sie nach Gerichtsangaben das Konsulat und einen Schafzüchterverein. Im Internet hatte die Domina bei ihrer Recherche herausgefunden, dass der Rumäne mit Schafen handelt. Vor Gericht stelle sich dann jedoch heraus, dass die Frau den Falschen verklagt hatte. Der Beklagte gab an, ein ihm flüchtig bekannter Geschäftspartner habe sich vermutlich seiner Personalien bedient.

Auch die Domina musste eingestehen, dass es sich beim Beklagten unmöglich um ihren Kunden handeln konnte. „Angesichts des vorgerückten Alters” sei auch ihr klar, dass sie wohl den Falschen verklagt habe. Die Domina entschuldigte sich vor Gericht bei ihm. Der Mann hatte nicht nur einen Mahnbrief, sondern auch gehörig Ärger mit seiner Ehefrau bekommen. Die Domina bleibt jetzt nicht nur auf den Kosten für den ausgefallenen Termin sitzen, sondern muss auch noch die Kosten des Verfahrens tragen. Zu den 300 Euro Gerichtskosten, kommen auch noch die Reisekosten für den alten Mann aus Rumänien.


Fundstelle: AG München, Urt. v. 04.10.2018, Az. 275 C 4388/18
Pressemitteilung: https://www.justiz.bayern.de/

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