Kurioser Streit um Mops Edda erklimmt die dritte Instanz

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Mops-Dame “Edda” wurde von der Stadt Ahlen (NRW) bei einer verschuldeten Familie gepfändet und dann vom Gerichtsvollzieher bei Ebay verkauft. Die neue Besitzerin klagte dann auf Schadensersatz, weil der Mops krank sei. Jetzt beschäftigt sich schon das dritte Gericht mit dem Fall.

Bereits Anfang 2019 machte der kuriose Fall “Edda” Schlagzeilen: Ein Beamter der Stadt Ahlen pfändete die Mops-Dame bei einer verschuldeten Familie. Danach bot er sie auf seinem privaten Ebay-Account als “süße Mopsdame mit Stammbaum” zum Kauf an. Der Ebay-Kleinanzeige zufolge war die Hündin “kerngesund”. Die Verkaufssumme soll in die Stadtkasse geflossen sein. Der Deutsche Tierschutzbund rügte damals das Vorgehen der Behörden. Es sei unverantwortlich, Tiere im Internet anzubieten.

Auf Grund des Verkaufs über ebay war zwischenzeitlich sogar die Staatsanwaltschaft eingeschaltete worden. Diese ermittelte gegen den Beamten der Stadt Ahlen. Das Ermittlungsverfahren wurde wegen Geringfügigkeit und fehlendem öffentlichen Interesse jedoch schnell wieder eingestellt. Damit war der Zivilrechtsstreit um die Mopsdame jedoch noch lange nicht beendet.

Mops Edda für 690€ bei Ebay gekauft

Eine Polizistin hatte den Hund über die online Plattform Ebay für 690 Euro gekauft und verklagte wenig später den Verkäufer auf Schadensersatz. Mops Edda sei schon beim Kauf krank gewesen und benötige unter anderem mehrere teure Augen-Operationen. Inzwischen befasst sich bereits die dritte Instanz mit dem kuriosen Fall. Es geht unter anderem um die Frage, ob Mops-Käufer per se davon ausgehen müssen, dass Hunde dieser Rasse krank seien.

Ursprünglich wurde der Fall wegen des hohen Streitwerts von rund 20.000 Euro am Landgericht Münster verhandelt. Denn: Bei einer zugrundegelegten Lebensdauer des Tieres von 15 Jahren belaufen sich alleine die Medikamentenkosten auf 13.000 Euro (§ 23 Nr. 1 GVG). Die Frau mache außerdem auch Amtshaftungsansprüche geltend. Dafür sei das LG unabhängig vom Streitwert nach § 71 II Nr. 2 GVG ohnehin zuständig. Vor dem LG legte ein Experte sein Gutachten vor, in dem er Möpse als eine “der am schwersten von Qualzucht betroffenen Rassen” bezeichnete. Der Käufer eines Mopses müsse deswegen grundsätzlich davon ausgehen, dass sein Hund krank sei. Die Besitzerin des Hundes hält den Gutachter wegen seiner Aussagen für befangen. Das Oberlandesgericht muss nun über die Frage der Befangenheit entscheiden. Im Juni 2020 hat das OLG Hamm die Beschwerde gegen den Gutachter zurückgewiesen. Das Verfahren kann nun weiter gehen.

Viele Rechtsanwälte halten die Pfändung des Hundes und den Verkauf über einen privaten Account außerdem für rechtswidrig. Eine Rückabwicklung des Kaufes wollen aber weder die früheren Herrchen der Mops-Dame, noch die neue Eigentümerin. Mops-Dame Edda wurde von ihrer neuen Besitzerin inzwischen in “Wilma” umbenannt.


Fundstelle: https://www.spiegel.de/
Fundstelle: https://www.lto.de/

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