Vegane Lebens­weise ist geschützte Wel­t­an­schauung

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Ein Gericht in Großbritannien entschied, dass die vegane Ernährungsweise eine geschützte Weltanschauung ist. Ähnlich einer Religion.

Vegan lebende Menschen meiden entweder alle Nahrungsmittel tierischen Ursprungs oder sie lehnen generell die Verwertung tierischer Produkte und die Ausbeutung von Tieren ab. Damit bedeutet „vegan“ zu sein, viel mehr als nur kein Fleisch zu essen. Im Jahr 2020 gab es in Deutschland rund eine Millionen Personen, die sich selbst als Veganer bezeichnen. Ein Gericht im Vereinigten Königreich entschied nun, dass der Veganismus eine geschützte Weltanschauung ist.

Die Entscheidung beruht auf der Kündigungsschutzklage eines 55-jährigen. Dieser war von seinem Arbeitgeber wegen seiner veganen Lebenseinstellung entlassen worden. Der Mann hatte sich über Rentenfonds seines Arbeitgebers beschwert, weil darin in Unternehmen investiert werde, die in Tierversuche verwickelt seien. Das Unternehmen kündigte ihm daraufhin.

Das Arbeitsgericht im ostenglischen Norwich entschied nun, dass der Veganismus eine philosophischen Weltanschauung sei und damit vom Diskriminierungsverbot geschützt werde. „Ich bin ein ethischer Veganer. Das beinhaltet viel mehr, als keine Lebensmittel mit tierischen Inhaltsstoffen zu essen. Es ist eine Philosophie und eine Weltanschauung, die die meisten Aspekte meines Lebens umfasst“, erklärte der Kläger über einer Mitteilung seiner Anwälte. Dieser Argumentation folgte das Gericht. Ethischer Veganismus sei wichtig und des Respekts einer demokratischen Gesellschaft würdig.

Der Kläger ist sehr glücklich über diese Entscheiung. „Besserer Schutz bedeutet, dass mehr Veganer offener sein können hinsichtlich ihrer Überzeugungen. Das kann nur etwas Gutes sein für Milliarden von Tieren, die weiterhin von Menschen ausgebeutet werden.“


Fundstelle: https://edition.cnn.com/
Fundstelle: https://www.spiegel.de/
Fundstelle: https://www.lto.de/

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Redaktion
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JURios. Kuriose Rechtsnachrichten. Kontakt: redaktion@jurios.de

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