Scha­dens­er­satz für totes TV-Huhn “Sie­g­linde”

Für das von einem Hund totgebissene Filmhuhn „Sieglinde“ muss der Halter des Hundes 615 Euro Schadenersatz zahlen. Schließlich sei Sieglinde ein besonderes Tier mit Fernseherfahrung gewesen, so das Landgericht Kleve.

Wie es zu diesem kuriosen Urteil kommen konnte? Die Eigentümerin eines TV-Huhns verklagte einen Hundehalter auf Schadensersatz. Das Huhn Sieglinde war 2017 totgebissen worden. Sieglinde habe laut ihrer Besitzerin friedlich auf dem Hof gepickt, als ein Hund angerannt kam und das Tier sprichwörtlich zerfetzte. Der Hundehalter habe seinen Hund nicht von der Attacke abhalten können. Als Entschuldigung habe der Mann ihr mit den Worten “Es ist doch nur ein Huhn” einen Zehner angeboten.

Damit gab sich die Frau jedoch nicht zufrieden. Denn Sieglinde sei ein ganz besonders Huhn mit vielen Fähigkeiten. Sie stand bereits für den ARD-Film “Wir sind doch Schwestern” mit großem Erfolg vor der Kamera. Die Frau wollte ursprünglich sogar 4.000 Euro für den Verlust ihres TV-Tieres sehen. Die Gegenseite im Prozess zweifelte unterdessen schon daran, ob das getötete Tier auch wirklich Sieglinde und nicht irgendeine beliebige Legehenne war.

TV-Huhn erhielt teure Trainingsstunden

Das Amtsgericht sprach Klägerin zunächst nur 307,50 Euro zu, weil die Halterin das Huhn frei auf ihrem Hof herumlaufen ließ. Sie müsse sich deswegen ein Mitverschulden gem. § 254 BGB in Höhe von 50% anrechnen lassen. Zur Begründung führte das Gericht an: Das Filmhuhn habe sich in einem frei zugänglichen Areal auf dem Grundstück der Klägerin befunden, welches von Wäldern umgeben gewesen sei. “Es entspreche der allgemeinen Lebenserfahrung, dass in einem solchen Gebiet Menschen mit Hunden spazieren gehen würden und letztere aufgrund des angeborenen Jagdtriebs verleitet würden, Kleintieren wie Hühnern nachzujagen. Dies hätte der Klägerin bewusst sein und zur Ergreifung besonderer Schutzmaßnahmen für das wertvolle Huhn veranlassen müssen.”

Dem schloss sich die höhere Instanz jedoch nicht an. Das LG Kleve erhöhte die Summe auf 615 Euro. Die Summe setzt sich dabei aus 15 Euro Kaufpreis für ein Standard-Tier und zehn Trainerstunden à 60 Euro zusammen. Mit diesen war Sieglinde auf TV-Auftritte vorbereitet worden. “Es war Filmhuhn Sieglinde und nicht Legehuhn Charlotte”, sagte der Vorsitzende.

Die Halterin des berühmten Huhnes treffe auch kein Mitverschulden. “Denn es mag sein, dass allgemein bekannt ist, dass Hundehalter ihre Tiere im Außenbereich teilweise unangeleint herum laufen lassen und dass diese bekanntermaßen über einen angeborenen Jagdtrieb verfügen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass sich das getötete Huhn vorliegend auf dem im Besitz der Klägerin befindlichen Grundstück aufhielt und damit innerhalb des ausschließlich ihr zustehenden Bereichs. Aus dem demnach rechtswidrigen Aufsuchen des Grundstücks durch den Hund des Beklagten lässt sich ein die Klägerin treffendes Mitverschulden nicht ableiten. Anders wäre dies gegebenenfalls gewesen, wenn sich das Huhn außerhalb des der Klägerin zugewiesenen Bereichs, beispielsweise auf einem öffentlichen Weg, aufgehalten hätte”, so die Richter.


Urteil: LG Kleve, Urteil vom 17.01.2020, Az. 5 S 25/19
Fundstelle: https://www.lto.de/

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