Ein Züchter ist damit gescheitert, vor dem Landgericht Köln eine medizinische Untersuchung der Hoden eines Mopses zu erzwingen.
Der klagende Mopszüchter besuchte im September 2018 eine Hundeschau in Hamm. Dabei fiel ihm ein Mops mit nur einem Hoden auf. Weil der Hund so nicht zuchtfähig sei, beschwerte sich der Mann bei den Veranstaltern der Hundeschau. Diese reagierten auf den Vorwurf des Mannes nicht, woraufhin der Züchter vor das Landgericht Köln zog. Er wollte gerichtlich feststellen lassen, dass der Verein, der die Hundeschau abhält, verpflichtet ist, die Männlichkeit der Schautiere von Fachleuten untersuchen zu lassen. Der Mops mit nur einem Hoden, der auf den Namen Xavier hört, solle ansonsten gesperrt werden.
Das LG wies die Klage jedoch ab. Der Mopszüchter müsse seine Rechte aus der Vereinsmitgliedschaft, auf die er sich berief, vereinsintern geltend machen. Ein Fall für die Justiz sei der Streit nicht. Der Mann zog daraufhin vor das OLG Köln, hatte aber auch dort keinen Erfolg.
Urteil: LG Köln, Urt. v. 10.7.2019, Az. 28 O 438/18
Urteil: OLG Köln, Urt. v. 31.01.2020, Az. 6 U 187/19