Die StVO kennt keinen Frauenparkplatz!

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Das Verwaltungsgericht München machte deutlich, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) keinen Frauenparkplatz kennt. Ein Urteil musste in der Sache jedoch nicht gesprochen werden. Denn die Parteien konnten sich vor Gericht einigen.

Was war geschehen? Geklagt hatte ein 26-Jähriger Jurastudent, der zu Besuch im bayrischen Eichstett war. Dort waren ihm die städtischen Frauenparkplätze ein Dorn im Auge. Die Schilder, die die Stadt Eichstätt hat anbringen lassen, sind blau. Oben ist ein großes “P” für Parken zu sehen, darunter steht “Nur für Frauen”. Hintergrund der Beschilderung ist, dass Anfang 2016 auf genau diesem Parkplatz eine Frau Opfer eines Gewaltdelikts wurde.

Der Kläger fühlte sich von den blauen Schildern jedoch in seiner fragilen Männlichkeit verletzt und diskriminiert. Er berief sich dabei auf seine Allgemeine HAndlungsfreiheit und auf Art. 3 GG. Dieser besagt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. “Ich verfolge das Ziel der Gleichberechtigung. Nicht mehr und nicht weniger”, so der Kläger. Er selbst habe sich damals selbstverständlich nicht auf die für Frauen ausgewiesenen Parkplätze gestellt.

Blaue Schilder durch rosa Schilder ersetzen

So sieht es auch das Verwaltungsgericht München. Obwohl das Gericht kein Urteil sprechen musste, hat der Vorsitzende Richter Dr. Wolff in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass die von der Stadt vorgenommene Beschilderung unzulässig sei. Auch wenn mit dem Schutz von Frauen ein nachvollziehbarer Grund für eine Ungleichbehandlung vorliege. Allerdings sei eine solche Beschilderung nach der StVO auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht zulässig. Die StVO kenne keine ausschließlich für Frauen reservierten Parkplätze. Die Stadt dürfe nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwenden.

Und: Dies gelte auch, wenn die Behörde – wie hier – der Beschilderung selbst keinen verbindlichen Charakter beimesse, sondern sie als reine Empfehlung und Frage der Höflichkeit verstanden wissen möchte. Denn die von der Beklagten gewählte Ausgestaltung erwecke den Anschein, die gekennzeichneten Parkflächen dürften ausschließlich von Frauen genutzt werden.

Die Stadt reagierte auf die Anmerkungen des Gerichts, indem sie die blauen Schilder abbaute und stattdessen pinke Schilder anbrachte, die weniger “amtlich” wirken. Damit sind jetzt alle Beteiligten einverstanden.


Pressemitteilung: https://www.iww.de/
Fundstelle: https://www.sueddeutsche.de/

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