Das Corona-Virus und die (überforderte) Justiz im Home Office

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Das Corona-Virus hat inzwischen fast die gesamte Welt im Griff. Viele Unternehmen schicken ihre Mitarbeiter deswegen ins Home Office. Meetings finden dann per Videokonferenz statt. Nur eine Branche tut sich dabei besonders schwer: Die Justiz. Welche seltsame Blüte die ungewohnte Situation an Gerichten und im Anwaltsberuf hervorbringt, sei an dieser Stelle zusammengefasst.

Wegen der Corona-Pandemie finden Gerichtsverhandlungen in einigen Ländern per Videokonferenz statt. Die deutschen Gerichte wehren sich dagegen noch mit Hand und Fuß. Eventuell zu Recht, wenn man sieht, welche Pannen in anderen Ländern im Rahmen dieser Neuerungen passieren?

Brasilien oben ohne!

In der internationalen Justiz ist es wegen des Corons-Virus zu dem einen oder anderen Fauxpas gekommen, der für die Nachwelt in einigen Fällen sogar freundlicherweise dokumentiert wurde. So geht aktuell ein Video viral, das einen Richter am Gerichtshof des brasilianischen Bundesstaats Amapa zeigt. Der Richter erscheint zu seiner digitalen Verhandlung zunächst oben ohne und schaut verdutzt in die Kamera. Später kehrt er dann mit zugeknöpftem Hemd zu seinen Kollegen zurück, bevor die Sitzung der Kammer letztlich startet.

Ein Fehlverhalten des Richters sei darin aber nicht zu sehen, so eine Gerichtssprecherin gegenüber der New York Post. Der Richter habe nicht gewusst, dass die Kamera schon lief. Zum tatsächlichen Beginn der Gerichtsverhandlung sei er aber rechtzeitig und bekleidet erschienen.

Laxe Sitten in den USA

Auch in den USA sind die Gerichtsgebäude geschlossen auf Grund des Corona-Virus und Verhandlungen werden via Zoom durchgeführt. Allerdings sind vom Verhalten der Anwälte einige Richter „not amused“. “Wir haben viele Anwälte in lässigen Hemden und Blusen gesehen, ohne Rücksicht auf Körperpflege, in Schlafzimmer mit dem Bett im Hintergrund usw.”, meint Richter Dennis Bailey. Er hat deswegen sogar einen offenen Brief auf der Website der Weston Bar Association veröffentlicht. “Ein männlicher Anwalt erschien ohne Hemd und eine weibliche Anwältin erschien noch im Bett, unter der Bettdecke”.

Das Corona-Virus hat also doch auch etwas Gutes! Sie bringt uns nicht nur neue Rechtsprechung zu bisher nie dagewesenen Rechtsproblemen, sondern auch viele kuriose Zwischenfälle. Über diese berichten wir von Herzen gerne. Außerdem würden wir uns freuen, wenn auch die Deutsche Justiz durch das Virus endlich im 21. Jahrhundert ankommen würde.

Video-Verhandlungen in Deutschland?

Grundsätzlich ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung per Videokonferenz nach deutschem Recht möglich. Für den Zivilprozess ist dies in § 128a ZPO geregelt.

Das Gericht kann den Parteien, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Die Verhandlung wird zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen.

Die Vorschrift ist grundsätzlich auf alle mündlichen Verhandlungen in Zivilsachen und analog auch auf die vorangehende Güteverhandlung anwendbar. Damit der Grundsatz der Öffentlichkeit gewahrt bleibt, muss sich das Gericht selbst während der digitalen verhandlung aber im Sitzungsraum des Gerichts aufhalten.

Vor allem im Strafrecht wurden eine Vielzahl bereits anberaumter Hauptverhandlungstermine mit Blick auf die Corona-Pandemie wieder abgesetzt. Eine Regelung wie § 128 a ZPO kennt das Strafprozessrecht nämlich nicht.


Fundstelle: https://www.juris.de/
Fundstelle: https://www.lto.de/

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