Viel Lärm um nichts: Kuhglocken-Streit vor dem OLG München beigelegt

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Seit Jahren sind bayrische Gerichte mit einem nachbarschaftlichen Streit um das Glockengeläut weidender Kühe in Holzkirchen beschäftigt. Nach jahrelangem Streit um das Gebimmel der Kuhglocken haben sich ein Ehepaar und eine Bäuerin endlich vor dem Oberlandesgericht München auf einen Vergleich geeinigt.

Die Parteien hatten sich bereits in einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht Miesbach darauf geeinigt, dass die Kühe der nördlichen Grundstückshälfte und dem Haus der Kläger fernbleiben müssen und nur noch auf dem entfernteren südlichen Teil grasen dürfen. Daran hielt sich die Bäuerin. Den Eheleuten waren die Kuhglocken aber weiterhin zu laut, weswegen sie erst vor das Landgericht München II zogen und den Rechtsstreit dann sogar bis zum OLG München brachten.

Der Streit hatte zwischenzeitlich sogar die nationale Presse angelockt. Der Anwalt des Ehepaares gab deswegen Anfang 2019 dem SPIEGEL ein Interview. Darin gibt der Anwalt an, seine Mandantschaft habe sich bei dem Vergleich 2015 – damals noch vertreten von einer anderen Kanzlei – unter Druck gesetzt gefühlt: “Es gab 2015 diese Verhandlung vor dem Amtsgericht Miesbach. Viele der gekommenen Zuschauer standen offenbar auf der Seite der Bäuerin. Es war sehr laut. Mein Mandant berichtete uns, er sei durch diese Situation verunsichert gewesen, habe Angst gehabt – er habe nur noch gewollt, dass der Prozess beendet wird. Deshalb stimmte der Mann zu.”

Ortsbegehung im Kuhglocken-Streit

Die OLG-Richter waren im Verlauf des Verfahrens extra für eine Hörprobe nach Holzkirchen gereist. Eine unerwartete Abwechslung zum tristen Gerichtssaal. Allerdings waren die Kühe bei der Besichtigung müde und von den Kuhglocken war wenig zu hören. Die meisten der Tiere waren gerade trächtig und lagen im Gras. Der Ortstermin sei deshalb “aus unserer Sicht mehr oder weniger nutzlos verlaufen”, stellte der Vorsitzende Richter Nikolaus Stackmann fest. Selbst bei einem Abstand von drei bis vier Metern zu einer Kuh habe der Lärmpegel – gemessen mit einer Handyapp eines Richters – “nur ein bisschen über 60 Dezibel” gelegen.

Er wies die Parteien aber daraufhin, dass schon 1918 ein Bauer in Garmisch-Partenkirchen eine “massive Ordnungsstrafe” erhalten habe, weil er Kühe auf einer eingezäunten Weide mit voluminösen Glocken behängt habe – was unnötig sei. “Es gibt Gründe, sich zu vergleichen.”

Letztendlich wurde vor dem OLG München erneut ein Vergleich geschlossen. Höchstens drei Kühe dürfen demnach Glocken bzw. “Schellen” tragen. Der Durchmesser darf dabei maximal zwölf Zentimeter betragen, allerdings gibt es einen Zentimeter Toleranz. Zudem dürfen die beglockten Tiere nur in einem bestimmten Teil der Weide grasen. Letztendlich sieht der neue Vergleich damit fast genau die gleichen Regelungen vor, wie der Vergleich vor dem AG Miesbach im Jahr 2015. Der Anwalt der Kläger geht davon aus, dass sich der Lärmpegel so um bis zu 50% verringere. Auch die Bäuerin ist zufrieden: “Damit kann ich leben – aber dann muss Ruhe sein.”


Urteil: OLG München, Vergleich vom 10.04.2019, Az. 15 U 138/18
Fundstelle: https://www.lto.de/

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