Beging eine Astronautin die erste Straftat im ALL?

Eine NASA Astronautin wurde beschuldigt, aus der Internationalen Raumstation die erste Straftat eines Menschen im Weltraum begangen zu haben. Sie soll von der ISS aus auf das Konto ihrer Ex-Partnerin zugegriffen haben.

Die ISS ist die einzige ständig bemannte Raumstation der Menschheit. Sie wird seit Beginn ihres Aufbaus 1998 in internationaler Kooperation von 16 Staaten bzw. fünf Raumfahrtagenturen betrieben und weiterentwickelt. Die ISS kreist in rund 400 km Höhe binnen 93 Minuten einmal um die Erde.

Die amerikanische Astronautin Anne McClain flog Ende 2018 zusammen mit einem russischen und einem kanadischen Kollegen zur ISS. Dort absolvierte sie unter anderem zwei Außeneinsätze. An einem dritten Außeneinsatz konnte sie nicht teilnehmen, weil kein Raumanzug in ihrer Größe vorhanden war. Nachdem US-Medien zuvor über den geplanten ersten all-female spacewalk berichtet hatten, führte dieser Lapsus zu einer öffentlichen Sexismusdebatte in Bezug auf die NASA.

Doch dies sollte nicht der einzige Skandal bleiben. Die Astronautin soll von der Internationalen Raumstation aus illegalerweise auf das Bankkonto ihrer Ex-Partnerin zugegriffen haben. Anne McClain ist seit 2014 mit Summer Worden verheiratet, einer ehemaligen Mitarbeiterin des Nachrichtendienstes der U.S. Air Force. Das Paar befindet sich seit 2018 in einem Scheidungsverfahren und lebt getrennt. Worden beschuldigte McClain des Identitätsdiebstahls. Durch die Anschuldigungen wurde McClain unfreiwillig als homosexuell geoutet.

Weltraumrecht komplex

Die Astronautin gibt an, sie habe sich bei dem Zugriff auf das Bankkonto nur vergewissern wollen, dass mit den gemeinsamen Finanzen alles in Ordnung sei. Laut New York Times gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass Geld von dem Konto abhandengekommen ist. Nach 204 Tagen im All kehrten McClain am 25. Juni 2019 an Bord von Sojus MS-11 zur Erde zurück. Am 7. April 2020 entlastete ein Untersuchungsausschuss McClain von allen Beschuldigungen.

Die Rechtslage im All ist komplex. Eine Reihe von Vereinbarungen der beteiligten Raumfahrt-Organisationen unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen regelt das Recht im Weltraum. Für die Internationale Raumstation gelten spezielle Regeln, auf die sich die Betreiberländer aus der Europäischen Union, den USA, Russland, Kanada und Japan geeinigt haben. Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die friedliche Nutzung des Weltraums arbeiten nach dem Konsensprinzip. Das bedeutet, dass alle Verträge, Beschlüsse und Änderungen einstimmig sein müssen. Neben dem Weltraumvertrag von 1967 gibt es auch noch das Weltraumrettungsübereinkommen von 1968, das Weltraumhaftungsübereinkommen von 1972, das Weltraumregistrierungsübereinkommen von 1975 und den Mondvertrag von 1979. Die Gerichtsbarkeit auf der ISS leitet sich unter anderem davon ab, zu welchem Land das Modul der Raumstation gehört, auf dem die Straftat begangen wurde. Es kommt dann das entsprechende nationale Strafrecht zur Anwendung.

Wir finden es sehr schade, dass das Weltraumrecht nicht zu den universitären Schwerpunktbereichen innerhalb des Jurastudium zählt. Das wäre bestimmt sehr abwechslungsreich und spannend!


Fundstelle: https://www.lto.de/

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