Königlicher Bür­ger­meis­ter­kan­didat klagt auf 300.000€ Honorar

Ein Mann, der als Bürgermeister kandidierte und im Königsmantel an Podiumsdiskussionen teilnahm, verlangt 300.000 Euro Gage vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Der Bürgermeisterkandidat unterlag vor Gericht.

Ein Mann aus Baden-Württemberg kandidierte im Rems-Murr-Kreis für das Amt des Bürgermeisters. In diesem Rahmen wurde er zu mehreren Podiumsdiskussionen eingeladen. An den Diskussionsrunden nahm er mit einem Königsmantel bekleidet teil. Der Mann selbst sah sich dabei als Lebensberater, Künster und Unterhalter. Deswegen verlangt er nun von dem Verlagsunternehmen, das ihn einlud, 300.000 Euro Gage für seine Auftritte. Der Verlag lehnt dies ab, weil zwischen den Parteien kein Vertrag zustande gekommen sei. Man habe den Mann sogar ausdrücklich auf die Unentgeltlichkeit der Podiumsdiskussionen hingewiesen.

Kein Entertainment-Vertrag, sondern Bürgerinformation

Die Stuttgarter Richter lehnten die Klage des Mannes ab. Dem Bürgermeisterkandidat stehe kein Anspruch auf die Zahlung von 300.000 Euro zu. Bei allen drei Podiumsdiskussionen in Welzheim, Urbach und Remshalden fehle es an einem den Zahlungsanspruch begründenden Vertragsschluss der Parteien. Es seien durch die Auftritte im Königsmantel keine Verträge zustande gekommen. “Die Behauptung des Klägers, er sei als Showtalent engagiert und nicht als Bürgermeisterkandidat eingeladen worden, widerspreche öffentlichen Äußerungen des Klägers über seine Bewerbung. Er habe es gerade abgestritten, als ‘Spaßkandida’ angetreten zu sein. Insbesondere führe ein auffälliges, womöglich auch launiges und humorvolles Auftreten eines Kandidaten nicht zu der Schlussfolgerung, die Beklagte habe einen vergütungspflichtigen Auftrag erteilen wollen.”

Auch die Behauptung des Mannes, er sei durch Veröffentlichungen seines Fotos in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden, bügelten die Richter ab. Das Recht am eigenen Bild sei mit der Pressefreiheit abzuwägen. Und hier gibt der Kandidat selbst den entscheidenden Hinweis: “Nach seinem eigenen Vortrag halte der Kläger sich für eine Person der Zeitgeschichte. Zudem sei der vom Kläger beanstandete Beitrag nicht auf seine Person zugeschnitten, sondern zeige eine Präsentation aller Kandidaten für das Bürgermeisteramt.” Durch sein Auftreten im Königsmantel habe er selbst bewusst gerade diese Öffentlichkeit für seine persönliche Profilierung genutzt. Mit seinem provokanten Auftreten hat sich der Mann rein rechtlich also sein eigenes Grab geschaufelt.


Entscheidung: OLG Stuttgart, Urt. v. 24.6.2020, Az. 4 U 561/19
Pressemitteilung: https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/
Fundstelle: https://www.lto.de/

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