3.000 Euro Schadensersatz für erschossene Kuh

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Der Eigentümer einer Kuh verlangt 3.000 Euro Schadensersatz. Polizisten hatten das entlaufene Tier irrtümlich für einen gefährlichen Bullen gehalten und erschossen.

Eigentlich wollte Landwirt Hubertus Freiherr von Crailsheim aus Iphofen in Unterfranken seine Kuh schlachten lassen. Doch das Tier gelangte auf dem Weg zum Schlachthof die Flucht. Die Ehefrau des Rinderzüchters rief daraufhin die Polizei zu Hilfe. Der Freiherr wollte seine Kuh mit Hilfe der Beamten eigentlich einfangen. Doch das ging gewaltig schief. Als das Rind vor einem Polizeiwagen auftauchte, gab ein Polizist drei Schüsse aus seiner Dienstpistole ab und erschoss das Tier. „Aus heiterem Himmel“, behauptet der Eigentümer. Er ist der Meinung, der Polizist hätte überreagiert: „Keine zwei Minuten später waren der Tierarzt, Metzger und Jäger vor Ort.“ Deswegen verklagt der Landwirt nun den Freistaat Bayern.

Der Freiherr verlangt vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro. Das entspricht dem Schlachtwert der Kuh. Die beteiligten Polizisten machen geltend, sie hätten nur Schaden von der Bevölkerung naheliegender Ortschaften abwenden wollen. Immerhin hätte die Kuh mehrmals eine vielbefahrene Straße überquert. Richter Martin Wiesinger-Kleinklein merkte jedoch an: “Eine Information, dass jetzt geschossen wird, vermisse ich da schon.” Sie empfahl den Parteien einen Vergleich. Doch auf die vorgeschlagene Summe in Höhe von 1.500 Euro will sich der klagende Freiherr nicht einlassen.

Update: Inzwischen haben die Parteien vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth einen Vergleich geschlossen. Der adelige Landwirt erhält vom Freistaats Bayern 1.500 €. Letztendliche sahen wohl beide Seiten ein, dass sie am Tod der Kuh mitschuldig sind. Der Landwirt hätte besser auf sein Tier aufpassen müssen und die Polizei hätte nicht voreilig schießen sollen.


Fundstelle: https://www.agrarheute.com/

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