Jura Examenskandidatin klagt: Prüfer nicht kompetent genug!

Eine Jurastudentin aus Porta Westfalica (NRW) ist durch ihr erstes Staatsexamen gefallen und klagte vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster dagegen. Zur Begründung führt sie an, die Korrektoren ihrer Examensklausuren seien nicht kompetent genug (Az.: 14 A 2995/19).

Im Juristenausbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist in § 14 geregelt, dass die Aufsichtsarbeiten in der ersten juristischen Staatsprüfung von zwei Prüfern unabhängig voneinander bewertet werden müssen. Diese Prüfer können zum Beispiel Rechtsanwälte, Richter oder Behördenjuristen sein. Das Gesetz sagt aber auch: Einer der beiden Prüfer “soll” ein Jura-Professor oder Jura-Privatdozent sein. Eine Studentin, welche ihr Staatsexamen nicht bestanden hatte, klagte, weil fünf ihrer Klausuren nicht von einem Jura-Professor oder Jura-Dozent korrigiert worden waren. Die Korrektoren ihrer Klausuren seien deswegen nicht kompetent genug gewesen. Das Verwaltungsgericht Minden hatte die Klage zunächst noch abgewiesen. Dagegen zog die angehende Juristin vor das Oberverwaltungsgericht Münster und hatte Erfolg!

Korrektoren nicht kompetent

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ließ die Berufung zu, weil es sich bei der Frage um ein “grundsätzliches Problem” handele. Denn im Kern gehe es darum, wie das Wort “soll” im Juristenausbildungsgesetz des Landes NRW zu verstehen sei. Bedeutung hat das für alle angehenden Juristen, deren Klausuren eventuell ebenfalls nicht von einem Jura-Professor oder Jura-Dozent korrigiert worden sind oder in Zukunft korrigiert werden.

Das Land erklärt, es gelinge nicht, genügend Professoren für diese Aufgabe zu finden. So hätten 2016 bei insgesamt 9344 Klausuren in 367 „Klausurpaketen“ nur 53 Hochschullehrer zur Verfügung gestanden. Diese korrigierten gerade einmal 14% der Klausuren. Im Jahrgang der Frau aus Porta Westfalica seien nur 22 Prozent der Klausuren von Jura-Professoren oder Dozenten korrigiert worden. Für die Strafrechtsklausur habe in diesem Durchgang kein einziger Professor zur Verfügung gestanden. Kritiker meinen, dies könnte unter anderem auch an der schlechten Bezahlung der Korrektoren liegen.

Inzwischen hat das Land den Bescheid aufgehoben und die Studentin feiert auch ohne Gerichturteil einen Teilerfolg: “Es gibt kein Urteil, weil das Justizprüfungsamt den Bescheid aufgehoben hat”, erklärte Gerichtssprecherin Gudrun Dahme. Fünf der insgesamt sechs Klausuren sollen jetzt nach Angaben des Gerichts von Juraprofessoren oder -dozenten nochmals neu bewertet werden.


Fundstelle: https://www.lto-karriere.de/
Fundstelle: https://www.westfalen-blatt.de/

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