Richterin auf Probe lässt Bandidos-Prozess platzen

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Am Landgericht Hagen ist ein aufwändiger Strafprozess gegen die Rockergruppierung “Bandidos” geplatzt. Die zuständige Richterin auf Probe will kurzfristig aus dem Staatsdienst ausscheiden. Der Prozess muss deswegen komplett neu aufgerollt werden.

Seit dem 10. August läuft am Landgericht Hagen ein umfangreicher Strafprozess, der einen Rockerkrieg zwischen den Bandidos und den in Hagen ansässigen “Freeway Riders” zum Gegenstand hat. Insgesamt müssen sich dort sechs Angeklagte im Alter von 27-46 Jahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verantworten. Außerdem sollen sie aus einem fahrenden Auto auf andere geschossen haben. Doch daraus wird nun nichts. Nach 13 Verhandlungstagen und rund 50 Zeugen musste die zuständige Strafkammer den Prozess aussetzen. Der Grund: Eine junge Richterin auf Probe, die eine von drei Berufsrichtern in dem Verfahren darstellt, hat sich unerwartet dazu entschlossen, den Staatsdienst zu verlassen.

Recht auf gesetzlichen Richter

Dass dieses Verfahren nicht nur große Medienaufmerksamkeit hervorruft, sondern auch sehr aufwendig wird, war absehbar. Angesetzt waren zunächst 32 Verhandlungstage. Bis Ende November sollte vor dem LG Hagen verhandelt werden. Überraschend verkündtete die Kammer diesen Montag jedoch, dass die Hauptverhandlung ausgesetzt werde und der Prozess neu begonnen werden müsse. Eine Richterin scheide mit sofortiger Wirkung aus dem Justizdienst aus. Das Gericht nannte auf Anfrage von LTO dafür “persönliche Gründe”. Man betont, es gebe insbesondere “keinerlei Hinweise auf Drohungen aus dem Rockermilieu”. Die Hauptverhandlung soll nun am 14. Januar kommenden Jahres neu beginnen.

Für alle Beteiligten ist dies mehr als ärgerlich. Vor allem, weil auch die Beweisaufnahme mit immerhin 50 Zeugen wiederholt werden muss. Die bisherigen Ergebnisse der Verhandlug sind nicht verwertbar. Grund dafür ist das sogenannte “Recht auf den gesetzlichen Richter” (Art. 101 I GG). Dieses besagt, dass für Rechtsstreitigkeiten und Prozesse bereits im Voraus bestimmt sein muss, welches Gericht und welcher Richter zuständig ist. Ein ausscheidender Richter kann also nicht einfach durch einen neuen Richter ersetzt werden. Im vorliegenden Fall ist von zusätzlichen Gerichtskosten in Höhe von mehreren Zehntausend Euro auszugehen.

Keine Kündigungsfrist für Richter

Die ausscheidende Richterin war noch eine “Richterin auf Probe” (§ 12 DRiG). Sie soll zunächst bei der Staatsanwaltschaft gearbeitet haben. Danach ließ sie sich ans Landgericht Hagen versetzen. Nun hat sich die junge Richterin jedoch entschieden, insgesamt aus dem Justizdienst auszuscheiden. Eine “Kündigungsfrist” ist für Richter nicht vorgesehen. Gem. § 21 II Nr. 4 DRiG ist ein Richter zu entlassen, wenn er seine Entlassung schriftlich verlangt. Der Betroffene verliert dann allerdings vom einen Tag auf den anderen alle Ansprüche und seinen Beamtenstatus. Eine solche Kündigung ist sehr selten. Meistens müssen Prozesse neue aufgerollt werden, weil ein Richter beispielsweise stirbt oder versetzt wird. Das Ministerium der Justiz meint dazu gegenüber LTO: Über den hier angesprochenen Fall hinaus sei “nicht bekannt, dass aufgrund der gesetzlichen Regelung Gerichtsverfahren nicht haben durchgeführt werden können.”


Fundstelle: https://www1.wdr.de/
Fundstelle: https://www.lto.de/

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