Fristlose Kündigung: Friedhofsgärtner entsorgte Leiche im Müll

Das OLG Düsseldorf stufte die fristlose Kündigung eines Friedhofsgärnters, dessen Mitarbeiter die sterblichen Überreste eines Toten im Müll entsorgt hatte, als unwirksam ein.

2016 wurde der Friedhofsgärtner von der Kirchengemeinde im Bergischen Land, bei welcher dieser beschäftigt war, mit den Vorbereitungen für eine Beerdigung in einem mittleren Grab einer Familiengrabstätte beauftragt. Die Arbeiten ließ der Friedhofsgärtner von seinem Mitarbeiter erledigen. Dieser jedoch hob versehentlich anstatt des mittleren, das linke Grab der Familiengrabstätte aus. In diesem war seit 2010 ein weiteres Familienmitglied begraben. Als der Mitarbeiter während der Aushubarbeiten auf nicht verrottete Sargreste und Leichenteile stieß, entsorgte er diese kurzerhand im nächstgelegenen Müllcontainer. Dort entdeckte man die sterblichen Überreste wenig später.

Störung der Totenruhe rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Die Kirchengemeinde entließ den Gärtner, der bereits seit 25 Jahren bei dieser beschäftigt war, daraufhin fristlos. Hilfsweise sprach man eine ordentliche Kündigung aus, da eine weitere Mitarbeit mit dem Gärtner nicht zuzumuten sei. Die fristlose Kündigung hielt das OLG Düsseldorf jedoch für unwirksam. Dabei sei zu berücksichtigen gewesen, dass der Gärtner 25 Jahre lang beanstandungsfrei bei der Kirchengemeinde gearbeitet hatte. Sodass dieser vor einer fristlosen Kündigung zumindest hätte abgemahnt werden müssen.

Weiter führte das OLG aus, dass der Mitarbeiter des Gärtners zwar den Straftatbestand der Störung der Totenruhe gemäß § 168 StGB verwirkliche und aus diesem Grund auch der Kirchengemeinde eine weitere Tätigkeit des Mitarbeiters des Gärtners in der Tat nicht zuzumuten sei, eine fristlose Kündigung des Friedhofspflegevertrags rechtfertige dies jedoch nicht. Der Friedhofsgärtner hatte schließlich Anspruch auf Vergütung des halben Jahres, welches bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der fristgerechten Kündigung vergangen war.


Fundstelle: https://www.lto.de/

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RAin Manuela Heinrich
RAin Manuela Heinrich
Seit 2019 Rechtsanwältin, tätig bei Plato Rechtsanwälte in Kirchheim u.T., schwerpunktmäßig tätig im Familienrecht und in mietrechtlichen Angelegenheiten.

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