England schließt Gesetzeslücke, die Handy am Steuer erlaubt!

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Das Vereinigte Königreich plant, eine Gesetzeslücke zu schließen, die es Autofahrern bisher ermöglicht hat, ihr Handy am Steuer zu benutzen.

Die bisherige gesetzliche Regelung in England verbietet nur, während der Autofahrt zum Mobiltelefon zu greifen, um damit zu kommunizieren. Dies führte dazu, dass Autofahrer, die mit dem Handy in der Hand am Steuer erwischt wurden, behaupteten, sie hätten damit lediglich im Internet gesurft. Nicht jedoch telefoniert oder gechattet.

Da es für die Sicherheit im Verkehr keine Rolle spielt, wofür das Handy konkret verwendet wird, bessert der Gesetzgeber in England nun nach. Nicht nur das Telefonieren und Versenden von SMS sowie das chatten soll verboten sein, sondern jegliche Handynutzung, die erfordert, das Gerät in die Hand zu nehmen. Die zuständige Ministerin nannte die Benutzung eines Handys am Steuer “ablenkend und gefährlich”. Sie betont, dass “riskante Fahrer allzu lange der Bestrafung entgangen sind”.

Die Benutzung einer Freisprechanlage bleibt weiterhin möglich. Eine einzige Ausnahme soll die neue Regelung jedoch außerdem zulassen. Das kontaktlose Bezahlen an einem Drive-Through Schalter mit angeschaltetem Automotor soll legal bleiben. Damit ist die tägliche Portion Fish and Chips also gesichert! Das Telefonieren während der Autofahrt führt in Großbritannien derzeit zu einer Geldstrafe von 200 Pfund und sechs Punkten. Die Gesetzesänderung soll voraussichtlich Anfang 2021 in Kraft treten. An der Höhe der Geldstrafe soll sich aber nichts ändern.

Deutsche Rechtslage?

Auch in Deutschland ist die Rechtslage in diesem Bereich alles andere als unumstritten. Die Benutzung des Handys am Steuer ist nach § 23 StVO verboten. 2017 wurde der Paragraph verschärft, sodass nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr verboten ist, sondern auch die Bedienung sämtlicher anderer Funktionen des Geräts.

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1) hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2) entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Der deutsche Gesetzgeber war außerdem so schlau, nicht nur Handys in das Verbot aufzunehmen, sondern “elektronische Geräte” im Sinne dieses Gesetzes deutlich weiter zu definieren:

“Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. “

Die Bestrafung richten sich hierzulande nach der Schwere des Vestoßes. Bei der Benutzung des Handys am Steuer ist ein Bußgeld von mindestens 100 Euro sowie einen Punkt fällig. Kommt eine Straßenverkehrsgefährdung hinzu, beträgt die Strafe schon 150 Euro, zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. 200 Euro plus zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot drohen bei einem Unfall mit Sachbeschädigung.

Auch Radfahrer haben ein Steuer: Mit dem Handy am Lenker ist ein Bußgeld von 55 Euro fällig.


Fundstelle: https://www.bbc.com/

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