EU: Fleischersatzprodukte dürfen weiterhin “Wurst”, “Steak”, “Burger” und Co. heißen

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Es ging um die Veggi-Wurst: Das EU-Parlament hat entschieden, dass Veggi-Burger und andere Fleischersatzprodukte weiterhin wie die tierirsche Variante heißen dürfen. Ein Sieg der Vernunft über die Fleischindustrie. Anders sieht es aber bei Alternativen für Milch oder Käse aus.

Das Europaparlament lehnte heute einen Gesetzentwurf ab, demzufolge pflanzliche Fleischersatzprodukte nicht mehr mit Bezeichnungen wie “Schnitzel”, “Wurst” oder “Burger” benannt werden dürfen. Für das Verbot votierten nur 284 der 690 Abgeordneten, 379 waren dagegen. Landwirtschaftsverbände hatten sich zuvor für ein Verbot starkgemacht. Dem abgelehnten Antrag zufolge sollten “sich auf Fleisch beziehende Begriffe und Bezeichnungen (…) ausschließlich den zum Verzehr geeigneten Teilen der Tiere vorbehalten” sein. Zur Begündung führten die Verbände an, dass die Bezeichnungen die Verbraucher in die Irre führen würden.

Die Abstimmung im EU-Parlament war Teil der Agrarreform (GAP) der Europäischen Union. Die EU-Abgeordneten entscheiden mit ihrem Votum über den Standpunkt des EU-Parlaments. Mit diesem geht es anschließend in die Verhandlungen mit EU-Rat und -Kommission.

Die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC lobte den Beschluss als “gute Neuigkeit”. Die Verbraucher seien nämlich keineswegs verwirrt von Sojasteaks oder Kichererbsenwürstchen im Regal. Solche Produkte seien klar als vegetarisch oder vegan gekennzeichnet. “Zur Feier des Tages gehe ich jetzt einen veganen Burger essen”, sagte die schwedische EU-Abgeordnete Jytte Guteland nach der Abstimmung.

Erdnussbutter und Kokosmilch dürfen ebenfalls bleiben!

Zu einem anderen Ergebnis kam das EU-Parlament bei pflanzlichen Alternativen für Milch und Käse. Der Gesetzentwurf für strengere Regeln für Milchalternativen bekam eine Mehrheit von 386 zu 290 Stimmen. Und das, obwohl Bezeichnungen wie “Mandelmilch” in der EU bereits verboten sind. Der Europäische Gerichtshof urteilte 2017, dass als Milch nur Erzeugnisse bezeichnet werden dürfen, die aus der “normalen Eutersekretion” von Tieren gewonnen werden. Gleiches gilt für Butter und Käse. Der “Verband Sozialer Wettbewerb” hatte das deutsche Unternehmen “TofuTown” verklagt. TofuTown vertreibt unter anderem pflanzliche Produkte unter den Bezeichnungen „Soyatoo Tofubutter“, „Pflanzenkäse“ und „Veggie-Cheese“.

Dieses Verbot soll nun auf Bezeichnungen wie “-geschmack, -ersatz, Art oder dergleichen” ausgeweitet werden. Von der strengen Regelung ausgenommen sind aber seit Langem gängige Begriffe wie Erdnussbutter oder Kokosmilch.

Interessant zu wissen: Die 1962 eingeführte Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU wurde zuletzt 2013 reformiert. Auf die GAP entfallen 34,5 % des EU-Haushalts für 2020 (das entspricht 58 Milliarden). Rund 70 % der GAP-Mittel fließen in die Stützung der Einkommen von sechs bis sieben Millionen landwirtschaftlichen Betrieben in der EU.


Fundstelle: https://taz.de/
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