Anklage wegen tödlicher “Salzwasserkur” durch Wunderheiler

-Werbung-spot_imgspot_img

Vor dem Landgericht Berlin müssen sich mehrere Angeklagte verantworten, denen vorgeworfen wird, einer jungen Frau so lange Salzlösung eingeflößt zu haben, bis diese verstarb. Ein Wunderheiler wollte damit die ungewollte Kinderlosigkeit der Frau behandeln.

Im Dezember 2015 musste die junge Berlinerin Nesma M. (22) sterben, weil ihre Ehe mit einem der vier Angeklagten, Wajdi H. (35), kinderlos geblieben war. Der Ehemann und seine ebenfalls angeklagten Eltern, Widad A. (57) und Mohamad H. (58) machten böse Geister für die ungewollte Kinderlosigkeit verantwortlich. Aus diesem Grund wurde der als Wunderheiler bekannte Hodscha (Anmk. geistlicher Lehrer) und nun Mitangeklagte Mazen K. (49) konsultiert. Dieser schlug eine mehrtägige „Behandlung“ durch die tägliche Verabreichung von 1,5 Litern Salzlösung vor, um die bösen Geister aus dem Körper des Opfers zu vertreiben und den langjährigen Kinderwunsch Realität werden zu lassen.

Beinahe fünf Jahre nach Nesma M.s Tod hat nun der Prozess gegen den Ehemann, ihre Schwiegereltern und den Wunderheiler vor einer großen Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin begonnen. Verantworten müssen sie sich wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Für den Prozess sind zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt; er soll bis zum 18. Dezember 2020 dauern.

Acht Tage lang Salzlösung konsumiert

Die tödliche Behandlung begann am Montag, den 30. November 2015 auch aufgrund des eigenen Kinderwunsches des Opfers mit dessen Einwilligung. Aus vorherigen Besuchen bei auf Kinderwunsch spezialisierten Ärzten soll sich ergeben haben, dass die Kinderlosigkeit keine organischen Gründe hat. Da keine organischen Gründe für die Kinderlosigkeit ersichtlich waren, konsultierte der Schwiegervater den Wunderheiler Mazen K.. Man wollte die Kinderlosigkeit mit einer traditionellen islamischen Heilbehandlung kurieren, dem Opfer sollte eine hochkonzentrierte Salzlösung verabreicht werden.

Um den Erfolg der „Behandlung“, die in einer Wohnung in Berlin-Tempelhof stattfand, zu gewährleisten, hatte sich der Ehemann extra Urlaub genommen. Er und seine Eltern betreuten und überwachten Nesma M. währenddessen. Auch der Hodscha unterstützte die Einnahme der täglichen Portion Salzlösung, indem er vor Ort aus dem Koran las und Gebete rezitierte. Ein Arzt im schulmedizinischen Sinne wurde weder konsultiert noch hinzugezogen. Das Opfer vertrug die Heilbehandlung jedoch von Anfang an nicht gut und war aufgrund eines noch nicht vollständig auskurierten Infekts bereits geschwächt. Zusätzlich soll einige Jahre zuvor eine Blutgerinnungsstörung erkannt worden sein – inwiefern diese aber zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Opfers beitrug, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geklärt. Dies ist eine der Fragen, denen das Gericht im Verlauf der Verhandlung nachzugehen hat.

1 g Kochsalz pro 1 Kg Körpergewicht tödlich

Salz ist zwar für den menschlichen Organismus in einer Menge von drei bis vier Gramm täglich lebensnotwendig. Bei deutlicher Überschreitung dieser Menge kann bei einem Erwachsenen die Gabe von Kochsalz aber zum Tod, zumindest jedoch zu schweren Schädigungen der inneren Organe führen (sog. Hypernatriämie). Das ist in der Regel der Fall, wenn mehr als ein Gramm Kochsalz pro Kilogramm Körpergewicht einmalig oder über einen gewissen Zeitraum eingenommen wird.

Nesma M. musste täglich bis zu 64 Gramm Kochsalz pro Portion Salzlösung zu sich nehmen – bei einem Körpergewicht von ungefähr 64 Kilogramm. Gehirn, Herz und Nieren wurden schnell geschädigt. Als sie nicht mehr selbst trinken konnte, hielten die Angeklagten sie fest, um ihr die Salzlösung weiterhin einflößen zu können und die „Behandlung“ nicht zu gefährden. Am 07. Dezember 2015 rebellierte Nesma M.s Körper endgültig. Sie verstarb aufgrund einer Lungenembolie und eines Hirnödems Reanimationsversuche im Krankenhaus blieben erfolglos.

Die Angeklagten wollten sich am zweiten Prozesstag nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Verteidiger spechen von einem “tragischen Ereignis”. Der Ehemann habe seine 22-jährige Frau geliebt. Der Prozess wird fortgeführt.


Fundstelle: https://www.tagesspiegel.de/

-Werbung-

Ähnliche Artikel

Social Media

6,795FollowerFolgen
2,166FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-spot_img
-Werbung-

Letzte Artikel